Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

SPRUNCK, Alphonse: Zwei österreichische Forschungsreisen aus der Zeit Josephs II.

Zwei österreichische Forschungsreisen aus der Zeit Josephs II. 417 gen Beobachtungen und Versuche auf die Länder und Produkte unseres Welttheils beschränket waren, wenig und ohne Zusammenhang auf jene der übrigen Welttheile erweitert wurden und sie mithin jener Hauptquelle alles menschlichen Wissens, der Vergleichung mit so größerem Nachtheil entbehren je mehr unser Welttheil den übrigen an Umfang und an Kraft und Verschiedenheit der Produkten nachstehet.“ Jeder von den Reisenden erhielt zwei Pässe mit der Unterschrift des Monarchen; Märter erhielt Empfehlungen für die Regierungen der Kolo­nialmächte und die Gouverneure ihrer Besitzungen. In Brüssel sollte er vom Grafen Belgiojoso, dem Nachfolger Starhembergs, ein besonderes Emp­fehlungsschreiben an den Kongreß der Vereinigten Staaten und andere nützliche Adressen erhalten, um die der kaiserliche Gesandte in Paris Franklin gebeten hatte. Kleinere Sammlungen durfte Märter bei passender Gelegenheit ausländischen Schiffskapitänen oder Reisenden zum Transport anvertrauen und mit ihnen zu diesem Zweck Verträge schließen, die großem sollte er soweit als möglich als Begleitgut mitbringen. Die kaiserlichen Konsuln in den europäischen Hafenstädten und anderen Vertrauensleute der Regierung hatten schon Befehl erhalten, für die Weiterbeförderung nach Wien zu sorgen. Die Forscher sollten, wenn möglich, in den übersee­ischen Ländern Beziehungen zu einheimischen Gelehrten anknüpfen, um mit ihrer Unterstützung die Sammlungen des kaiserlichen Naturalien- kabinettes auch weiterhin zu bereichern. Über ihre wissenschaftlichen Beobachtungen, ihre Besuche von botanischen und zoologischen Gärten so­wie naturwissenschaftlichen Sammlungen, sollten sie Tagebücher in mehre­ren Abschriften führen und auch Berichte über ihre Reisen durch Vermitt­lung der Konsuln an die wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs senden. Auch über ihre Ausgaben sowie ihre Erwerbungen sollten Märter und seine Begleiter bei Gelegenheit der Regierung Bericht erstatten. Jede Handelstätigkeit war ihnen während der Reise verboten. Sollte einer von ihnen während der Reise sterben bevor sie die Landenge von Panama über­schritten hätten, so müßten die andern möglichst bald nach Europa zurück­kehren; falls ein Sterbefall jenseits dieser Landenge eintreten sollte, dürf­ten die andern ihre Reise nach den festgesetzten Zielen fortsetzen. Außer diesen Anweisungen und solchen für die Ankäufe für das kaiser­liche Naturalienkabinett führten Märter und seine Begleiter noch folgende Schriftstücke bei sich: 49 lateinische, 19 französische und 19 englische Exemplare der Quit­tungen für Geldanleihen. Diese Formulare waren von Cobenzl unterzeichnet. 4 Briefe des Versailler Hofes an die Gouverneure der Antillen und von San Domingo. Je 4 Briefe dieses Hofes an die Gouverneure von Guadeloupe, Cayenne, Martinique, Isle- de-France und vom Senegal. 4 Briefe dieses Hofes an seinen Gesandten in Philadelphia, den Cheva­lier de la Luzerne. Mitteilungen, Band 12 27

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