Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

18 Berthold Waldstein-Wartenberg des Jahres 1211 über die Hälfte der arcoischen Grundherrschaft verfügte, im Jahre 1253 seinen Anteil in der Pfarre Arco an Ezzelino von Romano verkaufte, übertrug er ihm u. a. 32 unfreie Familien (homines de macinata seu servi) 104). Ebensoviele mußte in diesem Zeitpunkt auch seine Vettern besessen haben. Als in der Mitte des 13. Jhd. der Bischof von Trient feststellen ließ, welche Personen seiner und welche der Gerichtsbarkeit Adalberts und Friedrichs von Arco angehörten, wurden 71 Personen verzeichnet, über die Friedrich von Arco die Gerichtsbarkeit ausübte, während 76 andere Per­sonen der Gerichtshoheit seines Bruders Adalbert unterstanden. Zur bischöflichen Gerichtsbarkeit gehörten nur 58 Personen 10s). Leider ist die­ses Verzeichnis nur unvollständig überliefert, da es nur die Leute des Bischofs und der beiden genannten Brüder von Arco verzeichnet. Die unda­tierte Urkunde dürfte aber zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden sein, als Adalbert und Friedrich sich schon der Besitzungen ihres Vetters bemäch­tigt hatten, da wir in der Liste Personen angeführt sehen, die 1253 noch dem Herrschaftsbereich Riprands angehörten. Aber auch die beiden übri­gen Brüder, Ulrich Pancera und Heinrich Soga, werden damals über unge­fähr die gleiche Anzahl Personen in der Pfarre Arco verfügt haben, da der Familienbesitz stets so aufgeteilt wurde, daß die Machtverhältnisse aller Brüder gleichmäßig über ganz Judikarien verteilt wurden. In keiner Pfarre sollte einer der Brüder die Überhand gewinnen. Es müssen daher die beiden in der genannten Urkunde nicht erwähnten Brüder in der Pfarre Arco ebenfalls über 70—75 Personen verfügt haben. Als Ulrich Pancera im Jahre 1283 starb, hinterließ er seinen Erben ca. 100 Personen, Vasallen und Bauern, in der Gemeinde Arco. 37 Va­sallen, 24 Freie (homines de placitu) und 34 Ministerialen oder unfreie Bauern (homines de macinata) waren 1284 in den Besitz seiner Neffen übergegangen106). Der scheinbar verhältnismäßig größere Anteil Ulrichs an der Grundherrschaft innerhalb der Pfarre Arco ergibt sich daraus, daß bereits um das Jahr 1270 sein Bruder Friedrich ohne Hinterlassung von Erben gestorben war. Sein Besitz war daher von seinen Brüdern übernom­men und aufgeteilt worden. Wenn daher vor dem Jahre 1270 jeder der vier Brüder über ca. 75 Leute und 1283 jeder der drei Brüder über ca. 100 Leute verfügte, so ergibt sich eine gleich hohe Anzahl abhängiger Leute. Der Grundherrschaft von Arco gehörten demnach in der Zeit von 1270—1280 in der Pfarre Arco ca. 300 Personen an. Ungefähr die gleiche Anzahl wird uns auch aus der Mitte des 14. Jhd. berichtet. 1336 zählte man in der Pfarre Arco 387 Personen, die man auf 289 Familien reduzieren kann, wenn man die aufgezählten Geschwister, bzw. Vater und Söhne in eine Familie zusammenfaßt* 10!'). i°4) Landesregierungsarchiv Innsbruck, Parteibriefe Nr. 11. 10°) Staatsarchiv Trient, Capsa 30, Nr. 10. toe) Arco-Archiv Mantua, Busta 11 und 15. 107) Arco-Archiv Mantua, Busta 12.

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