Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
MISKOLCZY, Julius: Metternich und die ungarischen Stände
Metternich und die ungarischen Stände 243 Staatskanzler der einzige war, der den Versuch unternahm, dem Reichstag hie und da gewisse Direktiven zu geben. Metternich hat aus den Verhandlungen des Reichstages von 1825—1827 viel gelernt. Aber er hat sich als Feind einer jeden Reform erwiesen, einer Reform im Sinne der jungen und der alten Leute. An die Spitze der Regierung gestellt, nahm er richtunggebend an der ungarischen Politik teil. Diese Richtung war steril. Wohl trug er die Verfassungsmäßigkeit ständig auf den Lippen, aber diese Verfassungsmäßigkeit bedeutete „Stehenbleiben". Aus dem Jahre 1830 stammt ein Memorandum des Staatskanzlers, das er gelegentlich der Einberufung des ungarischen Reichstages verfaßte. In diesem Memorandum, welches wir getrost als Niederschlag der geschichtsphilosophischen Auffassung Metternichs betrachten dürfen, verdammte er vor allem die Bestrebungen, die aus den so heterogenen Teilen der Monarchie einen Staat machen wollten. Deshalb lobte er Maria Theresia und verurteilte die Reform ihres Sohnes, aus der die ungarische Verfassung 1790 verjüngt hervorging. Er verurteilte auch die Regierungen vom Anfang des XIX. Jahrhunderts, die nur Reichstage hielten, wenn sie Geld oder Rekruten brauchten, und dies mit Konzessionen einhandelten. Der Staatskanzler schreibt dann, daß unter solchen Verhältnissen der Reichstag wie das österreichische Verwaltungssystem einer wechselseitigen Lähmung unterlagen. Aber Metternich verurteilt auch die Epoche zwischen 1811 und 1825, in der die ungarische Verfassung auch dann nicht berücksichtigt wurde, wenn das ohne Gefahr hätte geschehen können. Seit dem Reichstag von 1825 beurteilte er die Lage klarer und besser und er wiederholte, was mitunter schon in seinen Memoranden erschienen war: Der König hat auf die Verfassung den Eid abgelegt, er muß sie auch einhalten, und auf legalem Weg zu ihrer Verbesserung beitragen; wo die Verfassung so veraltet ist, daß man sie nicht mehr verbessern kann, ist der Weg des Herrschers von der Pflicht der Selbsterhaltung vorgeschrieben. Mehrmals betont der Staatskanzler, daß der Herrscher auf der Grundlage der ungarischen Verfassung stehen müsse. Er glaubt an diese Verfassung, er glaubt, daß diese eine demagogische Opposition nicht zulasse, und daß sie für die Regierung nur dann eine Gefahr bedeute, wenn sie ihre Stellung schlecht wähle. Verbindung mit der Vergangenheit ist also der grundlegende Gedanke Metternichs. Noch im Jahre 1830 wollte der Staatskanzler von einer Reform genau so wenig wissen, wie früher. Auch seine geschichtsphilosophische Auffassung enthielt überhaupt keine Reformgedanken. Seine Erfahrung mit dem letzten Reichstag ließ ihm ratsam erscheinen, der Sprachenfrage — damals schon die liebste und hauptsächlichste Frage der Stände, in welcher noch ein gewisses Vorwärtsschreiten festzustellen war — nicht entgegenzutreten. Dagegen fürchtete er ständig — und wird es auch später fürchten — die Konzentration der ständischen Kräfte gegen die Herrscherrechte. Er gab nicht nur in der Sprachenfrage nach; er 16*