Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana 71 E. kais. Maj. Oratorn zw Rom gar wohl und vernünftig erinnert worden, von seinem progrio interessé allda bei dem Rom, Hoff frey und loß sei, besetzt werde136). Nach sorgfältig eingeholten Informationen scheint den deputierten Räten des Reichshof rates der Neffe des verstorbenen Auditors Wilhelm Motmann zuwenig gelehrt — hier spielt wohl auch noch das seinem Onkel widerfahrene Mißgeschick eine Rolle —; der Olmützer Domherr wäre bei Vorlage einer Kandidatenliste, also bei einem eventuellen Ternovorschlag, zu berücksichtigen. Die Idee eines Wahlvorschlages anstelle einer einfachen Ernennung spukt also noch immer in den Köpfen der kaiserlichen geheimen Räte und läßt den Schluß zu, daß man noch immer nicht so ganz das Wesen des kaiserlichen Ernennungsrechtes erfaßt hatte; diesmal war es dann Christoph Peutinger, der in einer Eingabe an den Reichshofrat klarstellte, daß dem Kaiser die Benennung eines einzigen Kandidaten zustehe137). Der Friesacher Propst Priam, meint das Gutachten, wäre als ehemaliger Ger- maniker mit dem voto, sich in partibus Germaniae biß zu seinem Ende in salute animarum operanda et curanda gebrauchen zu lassen und in specie in Rom nicht zw pleiben, beladen und daher für die Stelle ungeeignet. Holstenius wird bescheinigt, daß er zwar in den klassischen Sprachen und Mathematik sehr versiert und beim Papst und Kardinal Barberini sehr in Ansehen stehe, ihm fehle aber, bemängelt das Gutachten mit Recht, die juristische Ausbildung und außerdem, so ist auch wesentlich, dass er Inder Ketzerei gebohren und erzogen, erst vor wenigen Jahren zue der catholi- schen Religion bekehrt worden dannenhero ad majores dignitates ecclesia- sticas iure ipso et reservationibus Pontificis inhabilis. Dem Kandidaten Hillebrineck wird die nötige Geschicklichkeit abgesprochen, Biglia endlich wird abgelehnt, weil er kein Deutscher ist und Theodorus a Maiden ist in Wien zuwenig bekannt. So verblieb als aussichtsreichster Kandidat der Augsburger Christoph Peutinger, der zur Durchsetzung seiner Bewerbung eigens nach Wien gekommen war. Die deputierten Räte des Reichshof rates fassen ihr Gutachten dahingehend zusammen: Euer kais. Maj. möchten umb solcher consideration willen und sonderlich weilen diese stelle der löblichen teutschen nation zum besten und ehren Vorbehalten und er Peu­tinger ein teutscher, daß er allen anderen zu präeferieren und zu dieser stelle nominirt werden möchte138). Eine letzte Hürde hatte Peutin­ger vor seiner endgültigen Ernennung noch zu nehmen, — ebenfalls aus dem Versagen Motmanns bei der öffentlichen Disputation herrührend. Der Kaiser hatte nämlich dem Reichshofratspräsidenten auferlegt, den zu ernennenden Kandidaten für das kaiserliche Auditoriat unter Beiziehung 138) 1. c. Gutachten der deputierten Räte. 137) 1. c. Christophorus Peitinger allegat rationes cur Majestas Caesarea in nominatione ipsius solius perstare debeat. — Propositum in consilio secreto die lunae 7. Junii A. 16S8. — Jussit Majestas Caesarea nominationem unius solius Peutingerii faciendam esse. 13S) 1. c. Gutachten vom 26. Mai 1638.

Next

/
Oldalképek
Tartalom