Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

CORETH, Anna: Das Schicksal des k. k. Kabinettsarchivs seit 1945

Rezensionen 533 tadelt zwar den „unbegreiflichen Leichtsinn“ des jungen unerfahrenen Mannes — Weiß war damals immerhin schon 31 Jahre alt —, doch be­schließt man mit Rücksicht auf sein Talent und besonders auf „seinen verdienten Vater“ (+ 1847), ihm zu helfen. Der nominative Betrag der Dresdner Schulden beträgt über 6617 Taler ohne die minder bedeutenden und weniger dringlichen Verpflichtungen in Hannover und Stuttgart, wo er sich allerdings kaum drei Monate befand. In der Zwischenzeit wird auch der Beschluß, ihn nach London zu senden, abgeändert und Weiß von Starkenfels im Juli 1847 der Botschaft in Rom zugeteilt, wo er bis 1849 bleibt. In diesem Jahr finden wir ihn schon mit der Führung der Missions­geschäfte in Athen betraut. Hier begegnet ihm der Gesandte, Freiherr Anton von Prokesch-Osten, wie ein Vater: er deckt alle seine Bedürfnisse und gibt ihm Wohnung und Nahrung sowie überdies 150 fl. monatlich Funktionszuschuß. 1850 zu einer kurzen „dienstlichen Aushülfe“ nach Florenz entsendet, zeigt er zwar offiziell „von seiner früheren Neigung zum Aufwande und zum Schuldenmachen“ nicht mehr die kleinste Spur und lebt sogar auffallend zurückgezogen. Aber das täuscht: er wird vielmehr in den Prozeß einer von ihm mit seinem ganzen Einkommen ausgehaltenen Dame verwickelt, so daß er im Auswärtigen Dienst nicht mehr gebraucht werden kann und endgültig im April 1851 im Ministerium des Äußeren in Wien zur Disposition gestellt wird. Er hat schließlch 1260 fl. Gehalt, von dem ihm allerdings jährlich 260 fl. zur Schuldendeckung abgezogen werden. Dabei bleibt er weiter der Mann mit den glänzenden Fähigkeiten und der hervorragenden Dienstleistung. Doch seine alten Sünden aus Sachsen und Württemberg hängen ihm nach. Die Raten- und Abschlagszahlungen quälen ihn und das Ministerium drängt auf endliche Bereinigung. So geht das bis 1868, in welchem Jahr man auf 1856 genehmigte Normen zurückgreift, um sich seiner zu entledigen. Darnach sollen „in Disponibilität befindliche diplomatische Beamte, wenn sie nach Ablauf von drei Jahren nicht wieder untergebracht sind“, in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden. Weiß von Starkenfels, dem man es sichtlich ermöglichen wollte, die angemessene Dienstzeit von über 30 Jahren zu erreichen, wird als Honorar-Legationsrat pensioniert und 1876 in den Freiherrenstand erhoben. Am 5. Dezember 1882 stirbt er, aber noch seine Witwe muß für die restlichen Schulden mit ihrer 600 fl. betragenden Pension gutstehen: keine zwei Jahre vor seiner Pensionierung hatte der 52 jährige eine nur um 5 Jahre jüngere Frau geheiratet, die nunmehr das Außenministerium mit ununterbrochenen Ge­suchen um Aushilfen und Unterstützung zu bombardieren beginnt, bis 1898 über sie die Kuratel „wegen Altersblödsinn“ verhängt wird2). So war also der Mann beschaffen gewesen, der im Januar 1849 wohl in Rom seine Denkschrift begann und sie im März in Wien beendete. In erster Linie sollte sie gewiß der Information des neuen Gesandten dienen, wobei die Frage offen bleibt, ob die Erfahrungen von etwa achtzehn Monaten für ein Manuskript von über 400 Seiten ausreichen. Es werden daher wohl auch Quellen zweiter Hand (und Klasse?) an die Seite der 2) Vgl. Haus-, Hof- und Staatsarchiv: Staatskanzlei Interiora/Personalia 22, und Administrative Registratur F 4, Personalakt Weiß v. Starkenfels.

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