Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)
BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana
Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana 123 österreichische Botschafter, Graf Lützow, erhielt die geforderten Auskünfte in einer Audienz vom Papste selbst3'12), der ihm erklärte, daß das angebotene Ernennungsrecht natürlich dem Kaiser allein zustehe und von ihm selbstverständlich nicht ein Ternovorschlag abverlangt werden könne; was das einst Venedig erteilte Privileg anbelange, so sei dies verhältnismäßig neueren Datums und von Venedig nie ausgeübt worden, es müsse daher als erloschen angesehen werden. Aus den Gesprächen über das zweite österreichische Auditoriat ergab sich die nicht unwichtige Feststellung, daß die Kurie die alten an das Doktorenkollegium in Mailand und an Venedig erteilten Prärogativen bezüglich der Auditorenernennungen als nicht mehr zu Recht bestehend betrachtete und zwar aus dem Grunde, weil Österreich, als Rechtsnachfolger in diesen Ländern, dieses Recht nach 1815 nicht mehr ausgeübt und damit stillschweigend darauf verzichtet habe. Das vom Papste je+zt angebotene Ernennungsrecht müsse als ein neues, dem Kaiser als Herrscher im lombardo-venezianischen Königreich bewilligtes Vorrecht angesehen werden * 342 343). Durch diese Interpretation gewinnt der Antrag einen wesentlich anderen Aspekt und, wie wir sehen werden, greift die österreichische Regierung zu einem viel späteren Zeitpunkt auf diese Verleihung zurück. Graf Lützow hingegen teilte keineswegs die Skepsis seines Chefs hinsichtlich des effektiven Nutzens des Auditoriats für den Staat und das, trotzdem gerade er mit dem damaligen Auditor nicht die besten Erfahrungen gemacht hatte. Er räumt zwar ein, daß die Auditoren Odescalchi und Ruspoli als geborene Römer sich für Österreich nicht ereiferten, meint aber, daß man dasselbe doch nicht von den früheren Auditoren sagen könne z. B. von einem Migazzi, Hrzan, Salm und Strassoldo. Es komme eben darauf an, daß man auf diesen Posten wirkliche Österreicher hinstelle, denn wie wertvoll eine möglichst starke nationale Vertretung innerhalb der römischen Prälatur sein könne, zeige das Beispiel Sardiniens, das seine Positionen an der Kurie systematisch ausbaue 344). Für irgendwelche Hintergedanken der Kurie bei dem vorliegenden Antrag fand Lützow keinerlei Anzeichen, es gehe dem heiligen Vater wirklich darum, möglichst servir le gouvernement pontifical, que de ehereher dans leur position comme auditeurs de Rote des occasions d’etre utiles á VE tat et á la nation auxquels ils appartiennent par origine? 342) 1. c. Bericht vom 1. III. 1828. 343) 1. c. II páráit que Von considére ici la rénonciation faite par l’Autriche aux deux places d la Rote pour la Lombardié et Venise comme un acte sanctionné de la part de notre auguste Cour dans les premieres années qui suivirent la restauration. Dans ce cas, la concession obtenue aujourd’hui par Leon XII serait une nouvelle et pourrait étre réprésentée comme accordée au Royaume Lombard-Venetien. 344) 1. c. Aucune des Cours Catholiques n’a antant de Cliens et de protégés d Rome que celle de Turin ... la prélature, les dicastéres et les tribunaux ren- ferment des sujets Sardes ... je m’apergois journellement de Vavantage que rétire d’une pareille position la Legation du Roi de Sardaigne ...