Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)
BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana
Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana 119 Vorschlag geeigneter Kandidaten bezeichnenderweise an das Präsidium der Obersten Justizstelle 322) und glaubte, damit wohl auch der geänderten Stellung der Rota Rechnung getragen zu haben. Die Oberste Justizstelle, offenbar in Unkenntnis des Wesens der Rota Romana, erbat sich zunächst von der Staatskanzlei 323) Aufklärung über Gehalt und Dienstrang eines Rotarichters, um danach die Auswahl aus der höheren Beamtenschaft für den Auditorposten treffen zu können. Die Staatskanzlei kam bei ihren Versuchen einer Parallele zwischen Gehalt und Rang eines Rotarichters und dem Gehalt und der Rangklasse eines österreichischen Beamten zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass bei dem grossen Ansehen in welchem die Rota von jeher gestanden ist, die uditori di Rota als Räthe dieses päpstlichen obersten Gerichtshofes, um so unbedenklicher, in so weit es den Rang und das Ansehen anbelangt, auf dieselbe Linie mit den ehemaligen Reichs-Hof-Rathen gesetzt werden können, als diese Stellen unmittelbar zu den ersten Hof- und Staatsämtern in Rom, ja selbst zum Kardinalat und zur päpstlichen Würde führen 324). Auf Grund der Auskünfte der Staatskanzlei setzte das Präsidium der obersten Justizstelle eine Reihe ihrer höchsten Beamten auf die Kandidatenliste nämlich die Hofräthe des Veroneser Senates der Obersten Justizstelle Mazzetti, Salvioli, Resch, der Hof - rath Morak von den Wienersenaten derselben, der niederösterreichische Appellationsrath von Plappart, der dalmatinische Appellationsrath Di Pauli und der venetianische Appellationsgerichtsbeisitzer Dr. Franz Sera- fini 325 * *). Diese von der Obersten Justizstelle vorgelegte Kandidatenliste enthält sicher lauter hervorragende Fachmänner auf dem Gebiet der Juristerei, sie weist aber allerdings einen für ein geistliches Gericht nicht zu umgehenden Mangel auf, sie enthält nur Namen von Laien d. h. hier Nicht-Klerikern. Diese Aufstellung darf wohl mit Recht als Kuriosum in der Geschichte des kaiserlichen Auditoriats vermerkt werden. Offenbar nach gründlicher Aufklärung über den eigentlichen Charakter der Rota wandte sich Kaiser Franz in einem Handbillet an Metternich 328) mit der Weisung im Einvernehmen mit dem Obersten Kanzler, Grafen von Saurau, aus dem geistlichen Stande mehrere für diese Stelle vollkommen geeignete Individuen in Vorschlag zu bringen, da kein weltliches Individuum als Editore di Rota in Rom angestellt bleiben kann. Metternich wälzte, da er sich nicht in der Lage sah, die Geistlichkeit der verschiedenen österreichischen Provinzen zu kennen, die weiteren Nachforschungen vollständig auf den Grafen Saurau ab. Dieser mußte aber sehr bald zugeben, daß es ihm nicht möglich sei, aus den ansehnlichen Familien der Monarchie mit 322) St. K. Notenwechsel, Note von der Obersten Justizstelle vom 8. August 1822. 323> 1. c. 324) 1. c. Note an die Oberste Justizstelle vom 19. August 1822. 325) 1. c. Note von der Obersten Justizstelle an die Staatskanzlei vom 9. September 1822. 328) St. K. Vorträge, Billet Franz I. an Metternich vom 9. Dezember 1822.