Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)
BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana
114 Richard Blaas anzutragen und die endgültige Lösung der Auditorfrage auf spätere Zeit zu vertagen — die mich zu dieser Meinung bestimmenden Gründe sind, daß einer seits Euerer Majestät Ansprüche auf das in Frage stehende Nominationsrecht durch die bereits geschehenen Schritte und durch die päpstliche Antwort vollkommen begründet sind und anderer seits aller- höchstdieselben, indem hiedurch vermieden wird, sich über den verlangten Aufschub auf irgend eine Art zu erklären, ganz freie Hände behalten, nach Zeit und Umständen, sobald es zweckdienlich ist, das weiters erforderliche zu veranlassen: dazu kömmt daß, wie die Erfahrung lehrt, es die Weise des Römischen Hofes ist, in dem nämlichen Verhältniß Anstände zu erregen, als fremde Höfe auf irgend einen Gegenstand mit besonderm Nachdruck bestehen, und hingegen nachgiebiger zu werden, sobald er durch ein ernsthafteres Benehmen überzeugt wird, die Sache zu weit getrieben zu haben. Wird es also nur von Euerer Majestät Allerhöchster Genehmigung abhangen, ob ich bei einer neuen Anfrage des Herrn Nuntius demselben nicht etwa blos dahin bescheiden soll, Eure Majestät hätten mir Ihre Allerhöchste Willensmeinung über den vorliegenden Gegenstand noch nicht bekannt zu machen geruhet und könnte ich dieses meines Orts keiner anderen Ursache als etwa dem Umstand beimessen, daß die so besonders dringlichen Vorstellungen Sr. Heiligkeit Euere Majestät bewogen haben könnten, denselben in ihrer gegenwärtigen Lage die nöthige Zeit zu lassen, um alles zu ordnen, und die dem Allerhöchsten Hofe gebührende Rücksicht mit dem eigenen Interesse des heiligen Stuhles zu vereinbaren306). Der Kaiser genehmigte den Vorschlag des Ministers und damit war die leidige Auditoriatsfrage von der Tagesordung gestrichen und stand, obwohl das Handschreiben des Papstes ohne schriftliche Antwort blieb, nicht mehr zur Diskussion, bis sich die Zeitverhältnisse grundlegend gewandelt hatten. Österreich war überzeugt, im Prinzip sein Recht gewahrt zu haben, und die Kurie hatte erreicht, was sie angestrebt, einen Aufschub der Entscheidung. Die umwälzenden Ereignisse der nächsten Jahre ließen diese Frage vollends in den Hintergrund treten. Als der österreichische Vertreter nach der Niederwerfung Napoleons 1814 wieder nach Rom zurückkehren konnte, galt seine erste Sorge der Erfassung des ganzen Fragenkomplexes der Rechtsnachfolge in den verschiedenen Prärogativen des alten Reiches, wobei als das für den kaiserlichen Dienst wichtigste Amt das Auditoriat an der Rota herausgestellt und dessen baldige Neubesetzung dringend empfohlen wird 307), während andere Ernennungen wie z. B. die für das Kardinalprotektorat als minder wichtig einer späteren Regelung Vorbehalten werden 308). Lebzeltern, der 3°6) Vortrag vom 21. Juni 1807. 307) 1. c. Bericht Lebzelterns vom 20. August 1814 betreffend die Österreich zustehenden Nominationsrechte. 308) Blaas R., Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jh. in Mitteilungen des österr. Staatsarchivs Bd. 10 (1957), S. 168.