Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

110 Richard Blaas überalteten Vorrechten, die den neuen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung trugen und doch eine empfindliche Einschränkung seiner Autorität bedeu­teten, los zu werden, und es war nur natürlich, daß er vor dem Zugeständ­nis neuer Vorrechte erst den Abschluß der sich vollziehenden Umwälzun­gen abwarten wollte. Die österreichische Forderung nach dem Nomi­nationsrecht auf einen Auditorposten kam daher sehr ungelegen und der immer wieder vorgebrachte Hinweis auf die befürchteten Schwierigkeiten mit Frankreich sollte offenbar nur ein Hinauszögern der Entscheidung plausibler erscheinen lassen, denn in Wirklichkeit war, wie der Kardinal­staatssekretär in einer späteren Unterredung dem österreichischen Ver­treter selbst zugab, niemals eine offizielle Demarche des französischen Botschafters bezüglich des deutschen Auditoriats vorgebracht worden, die­ser soll nur mit eventuellen Ansprüchen gedroht haben 297). Eine völlige Ablehnung des österreichischen Anspruches auf einen Auditorposten war aber nicht mehr gut möglich, da der Kaiser — gestützt auf die positiven Äußerungen aus Rom und von seiten des Wiener Nuntius — bereits am 25. März 1807 den Fürsten Odescalchi offiziell ernannt hatte 298). Die Ernennung war auch bereits offiziell in Rom mitgeteilt und mit einer aus­führlichen Begründung des österreichischen Anspruches der Kurie bekannt gegeben worden: C’est avec la plus grande surprise que fai vu par Vos derniers rapports le changement de langage de M. le Cardinal Casoni par rapport au droit de nomination d’un nouvel auditeur de Rote ä la place de M. le Comte Strassoldo. Le Nonce Apostolique étant venu ces jours passés me parle á peu prés dans le mérne sens, je lui ai dit, que la declaration trés positive de Sa Sainteté, qu’Elle verrait avec plaisir Sa Majesté exercer ce droit, et qu’Elle lui recommandait pour cet effet le jeune Prelat Odes­calchi, ne pouvait pás laisser le moindre doute sur les dispositions du 297) 1. c. Bericht Lebzelterns vom 16. Mai 1807. Alquier (der französische Botschafter) n’a faite aucune demarche officielle quelconque pour contraire nos désirs, mais verb alement il doit avoir dit: faites, faites cet auditeur autrichien, donnez a la Cour de Vienne cette prérogative qui appartient a VEmpire, mais en suite ne vous plaignez pas de ce qui peut vous arriver. 298) St. K. Vorträge Fasz. 260. Im Vortrag vom 17. Februar 1807 hatte Graf Stadion die Ernennung Odescalchis vorgeschlagen mit der Motivierung: Während man aber mit der Erhebung der hierauf Bezug habenden Akten beschäftiget war, haben Seine päpstliche Heiligkeit durch den hiesigen Herrn Nuntius erklären lassen, daß Sie nicht nur die baldige Ersetzung der erledigten Stelle durch ein von Eurer Majestät zu ernennendes Individuum mit Vergnügen sehen würden . . . durch diesen ganz unaufgeforderten und freiwilligen Schritt Seiner Heiligkeit ist das Emennungsrecht eines jeweiligen Erbkaisers von Österreich auf künftige Zeiten begründet, und dürften Eure Majestät um so mehr allergnädigst bewogen werden, dasselbe in dem vorliegenden Falle aus­zuüben, als die vorzüglichsten katholischen Mächte aus religiösen und politischen Gründen von jeher sehr angelegentlich darauf bedacht gewesen sind, sich im Besitz desselben zu behaupten. . .. und im Vortrag vom 9. März dringt er auf eine baldige Ernennung, um den Bestrebungen Dalbergs und Napoleons zuvor­zukommen. Daraufhin ernannte Kaiser Franz den Fürsten Odescalchi.

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