Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

104 Richard Blaas Reggente Provisore er kraft seines Amtes war, annahm. Nach dem Abzug der Franzosen kehrte er im Juni 1801 wieder an die Rota zurück und stellte sich ganz in den Dienst der Reorganisation der Anima 282). Als er am 2. Dezember 1806 verschied, wurde er mit großem Gepränge als letzter Auditor nationis Germanicae in der Nationalkirche bestattet 283). Stras- soldo hat sein Amt gleichsam selbst überlebt, das mit dem Ende des Reiches seine funktionelle Bestimmung eingebüßt hatte, er hat es aber, wie sich bald zeigen sollte, nicht lange genug überlebt, um den Übergang vom Reichsauditoriat zum österreichischen Auditoriat reibungslos zu ermög­lichen. Das kaiserliche Auditoriat an der Rota hatte im 18. Jh. einen bemer­kenswerten Bedeutungswandel mitgemacht. Je mehr sich die Waagschale des Ansehens der Rota auf der einen Seite senkte, um so stärker hob sich auf der anderen Seite das Ansehen und die politische Stellung der natio­nalen Auditoren. Da sie in zunehmendem Maße in politischen Geschäften verwendet worden sind, ergab sich auch auf der einen Seite die Notwendig­keit eines erhöhten Aufwandes und auf der anderen Seite einer entspre­chenden staatlichen Kompensation, die schließlich die Form einer regel­rechten Besoldung annahm 284). Dadurch erhielt das nationale Auditoriat im 18. Jh. den Charakter einer speziellen Funktion der diplomatischen Vertretung und bot daher für die Hofkreise den entsprechenden Anreiz, sich darum zu bewerben. Die Aufstiegsmöglichkeiten, die es in der Folge bot, waren noch nie so günstig, was durch folgende einfache, aber beweis­kräftige statistische Aufstellung dokumentiert wird, daß nämlich von zwölf kaiserlichen Auditoren des 18. Jh. zehn ein Bistum resp. Erzbistum erhielten und vier davon (Althan, Migazzi, Hrzan und Salm) bis zur Spitze der kirchlichen Hierarchie, dem Kardinalat, gelangten. Dabei kann man beobachten, daß gerade die erfolgreichsten kirchlichen Karrieren nach einem verhältnismäßig kurzem Auditoriat erreicht wurden und das wieder nur von jenen Auditoren, die einen entsprechenden, durch Familienverbin­dungen gestützten Rückhalt bei Hof hatten. Die einzigen zwei Kandidaten, die ihr Auditoriat an der Rota ohne weiteren bemerkenswerten kirchlichen Aufstieg beendeten — Graf Stadion und Graf Strassoldo — waren eben 282) Vgl. Schmidlin, Anima, S. 658, Die Stürme der großen Revolution. 28S) Schmidlin, Anima, S. 683. 284) Die Besoldung war, wie wiederholt festgestellt wurde, schließlich mit 4000 fl. jährlich fixiert worden. Interessant ist, daß auch die Auditoren für ihr von der Reichskanzlei ausgestelltes Dekret nicht unbedeutende Taxen zu ent­richten hatten. Das Auditoriatsdekret kostete 1500 fl. Davon gingen 500 fl. an den Reichsvizekanzler, 250 fl. an den Referendar und 750 fl. an die Kanzlei. Im Vergleiche dazu wurden für das Dekret des Kardinalprotektors 4000 fl. und für das des Komprotektors 2000 fl. (vgl. Blaas, Das Kardinalprotektorat, a. a. 0., S. 158, Anm. 44) eingehoben, wo hingegen für das Uditorato Cesareo oder Imperiale beim Komprotektor und Botschafter nur 300 fl. als Dekret-Taxe eingefordert wurden. Diese Taxeinstufung gibt eine ganz instruktive Wertskala für die genannten Ämter.

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