Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

105 Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana jene, deren Familien damals noch nicht zum ausgesprochenen Hofadel gehörten. Beruhte das Ansehen des Auditors ursprünglich auf der weltweiten Bedeutung des kirchlichen Gerichtshofes der Rota und auf der in ihr geleisteten Tätigkeit, so verlagerte sich das Gewicht der Stellung des kaiserlichen Auditoriats mit der absinkenden Bedeutung der Rota merk­lich auf die von den Auditoren außerhalb ihres eigentlichen Amtsbereiches geleistete politische Arbeit. Es tritt somit der paradoxe Fall ein, daß die Auditoren trotz Kompetenzverlusten ihres Amtes ihr Ansehen nicht nur halten, sondern sogar noch steigern konnten. Diese Entwicklung wurde jedoch jäh abgestoppt durch die Umwälzungen, die zur Auflösung des Rei­ches führten. Das im Folgenden zu behandelnde österreichische Auditoriat tritt von Anfang an unter einem ganz anderen Aspekt hervor, denn die ungehemmt fortschreitende Kompetenzminderung der Rota konnte der österreichische Auditor nicht mehr kompensieren durch eine entsprechende diplomatische Funktion, weil ihm diese Funktion, nachdem die diploma­tische Vertretung ausschließlich von Laien als Berufsdiplomaten ausgeübt wurde, einfach nicht mehr zugestanden wird. Die Kardinalminister und die Nationalauditoren als Pro-Minister gehören der Vergangenheit an. Wenn die Auditoren im 19. Jh. noch eine bescheidene politische Rolle erringen, dann nur mehr als Berater und Rechtskonsulenten in Fragen des Kirchen­rechtes, aber nicht mehr als selbständig handelnde und einflußnehmende Politiker. Das kaiserliche Auditoriat hat im 18. Jh. ohne Zweifel die vornehmsten und erfolgreichsten Amtsträger besessen, die durch glanzvolles Auftreten und einflußreiche Wirksamkeit dem Amte einen besonderen Nimbus ver­liehen ; im Grunde war dieser Ruf doch zweckentfremdet, da er statt von dem Amt auf den Amtsträger und statt vom Gerichtshof und der Kurie von der kaiserlichen Botschaft und der Staatskanzlei ausging. So wird man bei aller Anerkennung der Tätigkeit der kaiserlichen Auditoren des behandel­ten Abschnittes doch zu dem Schluß geführt, daß die nationalen Rota­richter des 16. und 17. Jahrhunderts in viel eigentlicherem Sinn Auditoren waren als ihre berühmteren Nachfolger im 18. Jh., denn das Ansehen und die Geltung der früheren Auditoren stand noch in einem unmittelbaren kausalem Zusammenhang mit ihrer Leistung auf der kirchlichen Richter­bank. III. Das österreichische Auditoriat. (1807—1918). Als es sich nach dem Ableben des letzten deutschen Auditors, des Grafen Strassoldo, darum handelte, ihm einen Nachfolger zu geben, schie­nen die Ereignisse von 1804 und 1806 — Errichtung des Kaisertums Österreich und Auflösung des römisch-deutschen Reiches — auf das Nominationsrecht des Kaisers keinerlei Einfluß genommen zu haben.

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