Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana 99 Die Besoldungsfrage war daher 1759 wieder aktuell und die für diese Belange bei Graf Migazzi eingeholten Gutachten bestätigten die enorm gestiegenen Aufwendungen für das Nationalauditoriat. Diese im 18. Jh. speziell in Rom erforderlichen Repräsentationsauslagen sind mit ein Grund dafür, daß nur mehr Söhne der großen Adelsfamilien für diese Funktionen herangezogen werden. Wie Migazzi dem Reichsvizekanzler freimütig ein­bekannte, benötigte er jährlich 10.000 bis 11.000 fl., von denen nur 4000 durch die ihm bewilligte Besoldung abgegolten waren 256). Allein die Aus­stattung bei Antritt des Auditoriates hatte Migazzi 30.000 fl. gekostet 257). Es ist daher nur zu begreiflich, wenn die Auditoren hinter fetten Pfründen her waren. Die meisten der vom Reichsvizekanzler für das vakante Auditoriat in Erwägung gezogenen Kandidaten — Graf Saurau, Podstatzky, Lodron, Auersperg, Daun und Colloredo — mußten wegen der finanziellen Anfor­derungen abgestrichen werden. Der Reichsvizekanzler Graf Joseph Collo­redo stimmte der Ernennung seines Sohnes Hieronymus erst zu, nachdem die Finanzierungsfrage hinlänglich geregelt war 258). Hieronymus Colloredo 259 *) erhielt das kaiserliche Emennungsdekret am 28. April 1759 und überreichte der Rota das päpstliche Motuproprio am 14. Dezember desselben Jahres 26°). Der Umschwung, der in der Stellung des kaiserlichen Auditors seit Beginn des 18. Jh. eingetreten war, manifestiert sich nirgends einsichtiger als in den Instructionen und Verhaltungsbefehlen, die den Auditoren ähnlich wie den Botschaftern bei Antritt ihres Postens jetzt mitgegeben werden. Die Hauptpunkte aus der dem Grafen Colloredo mit­gegebenen Instruktion, die fast gleichlautend dann auch den nachfolgen­den Auditoren erteilt wurde, sind: 1. Aufrechthaltung derer kaiserlichen nebst des gesamten teutschen Reichs und Nation Gerechtsamen, Vorzüg­lichkeiten und wohlhergebrachten Gewohnheiten, folglich auch die sorg­same Beschütz- und Handhabung der Concordaten der teutschen Nation; 23e) 1. c. Aufstellung des Reichsvizekanzlers über seine Vermögensverhält­nisse und die Erfordernisse für die Übernahme des Auditoriates s. d. 1759. 257) Wolfsgruber, a. a. O., S. 40. 258) St.K. Rom, Varia, Fasz. 65. 12. Mai 1759, Insinuatum an das Direc- torium. Die Ernennung des H. Hier. Colloredo zum auditor mit beilegung einer zu reguliren kommenden ord. Besoldung betreffend. Vgl. auch Vortrag vom 6. Febr. 1759 mit den Stellungnahmen zu den einzelnen Kandidaten. 259) Hieronymus Colloredo-Mansfeld, geb. 31. Mai 1732, Sohn des Rudolf Joseph, ersten Fürsten von Colloredo, und der Maria Gabriela Starhemberg, wurde schon 1747 Domicellar, dann Domherr zu Salzburg, 1751 Domherr zu Passau und Olmütz, promovierte 1755 in Rom, 1759 Auditor Rotae, 1761 Propst zu Kremsier, 14. April 1762 Bischof von Gurk und 14. März 1772 durch Wahl Erzbischof von Salzburg. Am 10. Febr. 1803 resignierte er. Er starb am 20. Mai 1812. Vgl. Wurzbach, a. a. O., Bd. 2, S. 424, Cerchiari, a. a. O., vol. II, nr. 589; Martin, Salzburgs Fürsten der Barockzeit, 2. Aufl. (Salzburg 1956), S. 225 ff. 26°) Cerchiari, a. a. O. 7*

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