Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

Rezensionen 527 H e 1 b 1 i n g Ernst C., Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Rechts- und Staatswissenschaften, hgg. von A. Merkl, A. Verdross, K. Wolff, 13, Wien Springer-Verlag 1956. XVI + 552 Seiten. Ganzleinen S 228.—. Das neuerschienene Lehrbuch Hs. zur österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, entstanden aus der Notwendigkeit, einen Studien­behelf für die Studierenden der Rechts- und Staatswissenschaften an den österreichischen Universitäten zu schaffen, stellt eine Fortbildung des von Luschin, Bachmann, Huber-Dopsch ausgebildeten Typus der österreichi­schen Reichs- und Rechtsgeschichte dar. Es muß gleich eingangs betont werden, daß dieses Werk den Rahmen eines Lehrbuches weit übersteigt, daß es als rechtsgeschichtliches Handbuch zu einem sehr wichtigen Hilfsmittel in der Hand des Juristen, Historikers und Politikers werden kann. In bewußter Beschränkung auf Verfassung und Verwaltung und die Rechts­quellen wird hier die Rechtsbildumg in ihrer geschichtlichen Dynamik dar­gestellt. Der Verfasser behandelt in wohlausgewogenen Kapiteln, chrono­logisch in 12 Abschnitte gegliedert, die Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts in Österreich von den mittelalterlichen Anfängen bis zur Wiederherstellung Österreichs im April 1945. Die Staatsbildung ging im Mittelalter in den Ländern vor sich. H. zeigt die Entstehung der österreichischen Stammländer, der deutschen Erblande des Hauses Öster­reich und der mit ihnen lange Jahrhunderte verbundenen Länder der böhmi­schen und der ungarischen Krone in eigenen Abschnitten. Die Geschichte Böhmens und Ungarns fand jeweils Berücksichtigung, soweit es die Ver­flechtung der Geschicke dieser Länder mit den österreichischen Stamm- ländem erfordert. Das Werden der Länder als historisch-politischen Indi­vidualitäten, Landesfürstentum und Ständewesen, der Weg zum Absolutis­mus und zum modernen Staat, der Aufbau eines staatlichen Verwaltungs­apparates als Zentral-, mittlere und Lokalverwaltung fanden unter starker Berücksichtigung der außerrechtlichen Faktoren, deren keine rechts­geschichtliche Darstellung entraten kann, eine eingehende Behandlung. Hier dürfte wohl die ausführliche Darstellung des Thronfolgerechtes, der Haus­ordnungen, des Privilegium minus, sowie der Verwaltungsreformen Maria Theresias und ihrer Nachfolger und des vormärzlichen Polizeistaates her­vorzuheben sein, denen eigene Abschnitte gewidmet sind. Die Problematik der österreichisch-ungarischen Monarchie, ihre verfassungsrechtliche Ge­stalt und ihr Verwaltungsapparat, wobei in der Darstellung der Institutio­nen naturgemäß das Schwergewicht auf den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern liegt, leiten über zu den letzten Kapiteln, in denen Zeitgeschichte behandelt wird. Die letzten Kapitel zeigen die politi­schen Spannungen, die Dynamik unserer Gegenwart, sie zeigen aber auch die in unserer Bundesverfassung fortwirkenden Kräfte der Vergangenheit, etwa das Staatsgrundgesetz von 1867 über die bürgerlichen Rechte, das in die Bundesverfassung rezipiert worden ist. Fragen wie die bezüglich der Identität oder Nichtidentität der 2. Republik mit dem Österreich des 13. März 1938 konnten nur gestreift werden, ebenso die Frage der immer­währenden Neutralität Österreichs, sie sind dem Grundriß über das gel­tende Verfassungsrecht Vorbehalten. Entsprechend dem Charakter der

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