Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

528 Literaturberichte Arbeit als eines Lehrbuches für Studierende fand die Fachliteratur Auf­nahme in einem Anhang. Auf die Beigabe von Karten, die zwar nicht un­umgänglich nötig gewesen, aber zu begrüßen wären, wurde verzichtet, dagegen sind Stammbäume der Babenberger und Habsburger, die aller­dings nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, aufgenommen. Ein unentbehrliches Handbuch für jeden, der an der Geschichte der Staatsbil­dung und des öffentlichen Rechts Österreichs interessiert ist. Anna Hedwig B e n n a (Wien). Walter Friedrich, Die österreichische Zentralverwaltung, II. Abteilung. Von der Vereinigung der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei bis zur Einrichtung der Ministerialverfassung (1749—1848). 1. Band, 2. Halbband, Die Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung 1780—1848. Teil 2: Die Zeit Franz II. (I.) und Ferdinands I. (1792—1848). — 5. Band: Die Zeit Franz II. (I.) und Ferdinands I. (1792—1848). Aktenstücke. Veröffent­lichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 42, 43, Adolf Holzhausens Nfg., Wien 1956, 363 und 645 Seiten. Die Geschichtswissenschaft hat Friedrich Walter bekanntlich die Er­forschung und Darstellung des Werdens der österreichischen Zentralver­waltung seit der Zeit Maria Theresias zu danken. Da diese seine Arbeit mit den beiden vorliegenden Bänden nunmehr bis 1848 reicht, darf man dank der bewundernswerten Energie und Ausdauer Walters auch den Abschluß (die Regierung Franz Josephs) des monumentalen Werkes bereits in absehbarer Zeit erwarten. Was das bedeutet, kann nur der wirklich er­messen, der weiß, welche Aktenmassen trotz aller Kriegsverluste im Öster­reichischen Staatsarchiv für diese Periode vorhanden sind. Aus ihnen die für die Entwicklung der staatlichen Verwaltung wesentlichen herauszu­finden — noch dazu für eine Zeit, in der ein Reformversuch den anderen ablöste — erfordert nicht nur einen geradezu unglaublichen Fleiß, son­dern auch einen unbeirrbaren Blick für die großen Linien. In welchem Maß W. zu deren Aufzeigung befähigt und wie sehr er imstande ist, aus einer anscheinend so trockenen Materie gültige Aussagen über die gestal­tenden Persönlichkeiten zu schöpfen, beweist seine Darstellung der Zeit Franz II. (I.) und Ferdinands I. An ihrer Spitze steht eine glänzende und geistreiche Charakterisierung des franziszeischen Staates und des franziszeischen Staatsbegriffs. Aus ihr und aus der Untersuchung der entscheidenden Probleme der franzis­zeischen Verwaltung gelangt W. zu seiner Beurteilung des Kaisers Franz, die durch dessen im Haus-, Hof- und Staatsarchiv erliegende persön­liche Dokumente (Briefe, Reisenotizen etc.) bestätigt wird. Durch das enorme Anschwellen der Staatsaufgaben gerade in jener Zeit war es ein unbedingtes Erfordernis, den Verwaltungsapparat so umzugestalten, daß dieser sie auch wirklich bewältigen konnte. Der Kaiser hat zumindest in seinen Anfängen auch nicht mit starker eigenständiger Kritik gespart, die sich allerdings nicht auf den „Apparat“, sondern lediglich auf die „Gebrechen“ der diesen bedienenden Menschen bezog. So führen Miß­trauen und der daraus erwachsende Wille, alles selbst zu tun oder wenig­stens zu überprüfen, einerseits zum Einbau zusätzlicher Sicherungen und Kontrollen, die die Arbeit nur weiter erschweren. Andererseits aber ver-

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