Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 179 worden waren, Wort für Wort nur mit Einsetzung der neuen Namen ab­geschrieben 122). Kardinal Silvestri überreichte sein Beglaubigungs­schreiben am 17. Oktober 1858 in Privataudienz dem Hl. Vater, der „die Ernennung mit dem Ausdrucke des besonderen Wohlgefallens auf- nommen“ hat123). Nach der erfolgten Ernennung des Kardinalprotektors glaubte der k. k. Botschafter zur besseren Abgrenzung der Kompetenzen und für die Rege­lung der Zusammenarbeit zwischen der Botschaft und dem Kardinalpro­tektor die Erteilung schriftlicher Amtsinstruktionen für den Protektor anregen zu müssen124). Dieser Vorschlag, der zwar dem in der Art der Bestellung zum Ausdruck kommenden Charakter des Amtes entsprach, ging über die dieser Institution bisher entgegengebrachte Wertung hinaus und bedeutete eine wirkliche Neuerung, da bisher keinem Protektor jemals eine Amtsinstruktion erteilt worden war, er stellte vor allem aber das Ministerium vor eine unerwartete Entscheidung. Die Erteilung allgemeiner Amtsinstruktionen hätte natürlich einerseits eine Aufwertung der Stellung des Kardinalprotektors bedeutet, da ihm dadurch auch ein bestimmter, fest- umrissener Aufgabenbereich hätte zugewiesen werden müssen, anderer­seits wäre damit aber ein zweites offizielles Vertretungsorgan in Rom geschaffen worden, was weder dem Interesse der Botschaft noch den An­schauungen entsprochen hätte, die man vom Amte eines Kardinalprotektors hegte. Graf Buol glaubte, diese Frage nicht ohne Einholung der Ansichten des Kultusministers, in dessen Aufgabenbereich die Tätigkeit eines Kar­dinalprotektors fallen sollte, lösen zu können. In seiner an den Minister Graf Thun gerichteten Note erklärte er sich allerdings von Anfang an außerstande, eine förmliche Instruktion zu erteilen und schon „im voraus durch eine Instruktion die einzelnen Fälle zu bezeichnen, in welche diese Dienste mit Nutzen werden in Anspruch genommen werden können“, für das Amt eines Kardinalprotektors müsse die mündlich gegebene allgemeine Empfehlung genügen, die Wahrung der kirchlichen Interessen Österreichs allzeit im Auge zu behalten in Zusammenarbeit mit der k. k. Botschaft, die •22) Adm. Reg. F 26, Fasz. 4, Kardinale, Konzept des „Diploms für den neu ernannten Protektor der österreichischen Kirchen, Kardinal Silvestri, und Noti­fikation wegen Ernennung des Kardinals Silvestri zum Protektor“. 123) Ebenda. Silvestri an Buol ddo. Rom, den 20. Oktober 1858: II di 17 del corrente ottobre in particulare udienza ebbi l’alto onore di presentare la pre- detta lettera credenziale a Sua Santitá, la quale si compiacque accoglierla con espressioni di sommo gradimento“. 124) Ebenda. Aus der Note an den Kultusminister vom 7. Nov. 1858: „Graf Coloredo erwähnt nämlich in einem mir kürzlich zugekommenen Privatschreiben — wo er davon spricht, daß ihm Kardinal Silvestri wiederholt seine Bereit­willigkeit, sich der kaiserlichen Regierung nützlich zu erweisen, an den Tag gelegt, auch des Umstandes, daß letzterem über die Art und Weise, wie dieses zu geschehen hätte, von hier aus eine bestimmte schriftliche Instruktion nicht mitgegeben worden ist, und bezeichnet es als wünschenswerth, daß diese Lücke nachträglich ergänzt werde“. 12*

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