Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

180 Richard Blaas „in der Regel das einzige offizielle Organ ist, durch welches daselbst Auf­träge der kaiserlichen Regierung ausgeführt werden können“ 125). In der Antwort auf diese Note lehnt der Kultusminister eine Instruk­tionserteilung nicht wegen des Amtes als solchen ab, wohl aber wegen des derzeitigen Inhabers desselben, der seiner Meinung nach ob mit oder ohne Instruktion nicht die Persönlichkeit ist, „jemals wichtige und ersprießliche Dienste leisten zu können“. So sehr seinerzeit Metternich die Ernennung Albanis wegen dessen Ansehen, Erfahrung und Anhänglichkeit an Öster­reich allen Widerständen zum Trotz zur Förderung des österreichischen Einflusses an der Kurie und im Kardinalskolleg glaubte durchsetzen zu müssen, so wenig glaubt der Kultusminister, daß der neuernannte Protektor der österreichischen Nation eben aus Mangel an Ansehen, Einfluß und aufrichtiger Anhänglichkeit an die Sache Österreichs, aus dieser seiner Würde mehr als ein Ehrenamt, „an welches er eine praktische Be­deutung zu knüpfen kaum jemals vermögen wird“, werde schaffen können. Die Erteilung spezieller Weisungen, welche seiner Tätigkeit in dieser Be­ziehung zur Richtschnur zu dienen hätten, „würde sonach ohne den ge­wünschten Erfolg bleiben.“ Graf Thun, von der persönlichen Bedeutungs­losigkeit Silvestris überzeugt, hatte es nicht einmal der Mühe wert gefunden, dessen zwar ohnehin längst bekannte Ernennung den Bischöfen der Monarchie offiziell bekannt zu machen 126). Wie berechtigt das Mißtrauen des Grafen Thun war, das dieser wohl aus seinem mit seinem Amte verbundenen engeren Kontakt mit der höheren Geistlichkeit der Monarchie geschöpft hatte, sollte sich alsbald zeigen. Kar­125) Ebenda. 126) Ebenda. Note des Ministers für Cultus und Unterricht an Gf. Buol ddo. Wien, den 27. März 1859. (Antwort auf die Note Buols vom 7. Nov. v. J.). „Irn Laufe der Verhandlungen, welche seinerzeit über die bevorstehende Erhebung des ehemaligen Dekans der Rota Msgr. Silvestri zur Cardinaiswürde, dann über die Mittel zur Verstärkung des kaiserlichen Einflusses in Rom, als deren eines die Wiederherstellung der Würde eines Protectors nationis austriacae bezeichnet wurde, zwischen den Ministerien des Äußeren und jenem des Kultus gepflogen worden sind, konnte ich nicht umhin, wiederholt meine Überzeugung auszuspre­chen, daß Msgr. Silvestri ungeachtet der ihm zugeschriebenen guten Eigenschaf­ten, insbesondere der ihm nachgerühmten Anhänglichkeit an die österreichische Regierung doch nicht die geeignete Persönlichkeit sei, um derselben jemals wich­tige und wahrhaft ersprießliche Dienste leisten zu können. Dieser Überzeugung vermag ich mich auch jetzt nicht zu entschlagen, und ich kann daher in der an Silvestri übertragenen Würde eines Protektors nationis austriacae nicht mehr als ein Ehrenamt erblicken, an welches er eine praktische Bedeutung zu knüpfen kaum jemals vermögen wird. Die Erteilung spezieller Weisungen, welche seiner Tätigkeit in dieser Beziehung zur Richtschnur zu dienen hätten, würde sonach ohne den erwünschten Erfolg bleiben. Nachdem die vorstehend dargelegten Gründe mich hindern, einen Wirkungskreis des Kardinal Silvestri in seiner Eigenschaft als Protector nationis austriacae zu bezeichnen, so glaube ich auch eine offizielle Verständigung aller österreichischen Bischöfe von seiner ohnehin längst bekannten Ernennung zu dieser Würde unterlassen zu sollen“.

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