Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

178 Richard Blaas tatsächlich verliehenen Titels, auch für Silvestri die Ernennung zum „Pro­tector nationis austriacae“. In der Motivierung seines Antrages zeigen sich sehr starke Anklänge an die entsprechenden Vorträge Metternichs aus den Jahren 1822 und 1823, die meisten Gedanken und Überlegungen, die damals die Neubesetzung des Protektorates begründen mußten, werden auch jetzt wieder angeführt, so vor allem die Feststellung, die einen Ent­schluß erleichtern sollte, daß mit dieser Stelle zunächst einmal keinerlei Belastung des Aerars verbunden sei, dann die, daß die Ernennung eines Kardinalprotektors ein weiteres Band zwischen dem Kaiserhof und der Kurie knüpfen würde und weiters, daß der Kardinalprotektor den Einfluß Österreichs im Kardinalskollegium hebe; eine interessante neue Motivie­rung gibt der Vortrag mit dem Hinweis auf das abgeschlossene Konkordat: „ein weiteres Moment der Beachtung scheint mir auch darin zu liegen, daß es der Würde und dem Ansehen der kaiserlichen Regierung entsprechen dürfte, die altehrwürdige Institution eines Protectors nationis austriacae in einem Augenblick wieder ins Leben zu rufen, wo Religion und Kirche in Österreich in Folge des abgeschlossenen Konkordates einer neuen und regeren Entwicklung entgegengehen“ U8). Die Erneuerung der Protek­toratswürde war vom Außenminister auch bereits mit dem zuständigen Fachminister, dem Minister für Kultus und Unterricht, der weniger gegen die Institution als solche als gegen die Persönlichkeit des dafür in Aussicht genommenen Kandidaten Einwände hegte, einvernehmlich geregelt worden118 *). Der Kaiser zögerte daher nicht, dem Antrag zuzustimmen und ernannte am 2. Juli 1858 Kardinal Graf Pietro Silvestri 120) zum Protector nationis austriacae 121). Der Botschafter in Rom teilte die erfolgte Ernennung zur Einholung des päpstlichen Agreement dem Kardinalstaatssekretär mit, der sie zu­stimmend zur Kenntnis nahm. Für die Ausfertigung des Ernennungs­dekretes und des Beglaubigungsschreibens wurden nun einfach die ent­sprechenden Schriftstücke, die bei der Bestellung Albanis ausgefertigt ns) Adm. Reg. F 26, Fasz. 4, Kardinale, Vortrag vom 18. Juni 1858. 118) Ebenda. „Endlich erlaube ich mir noch anzuführen, daß der Kultus­minister, mit welchem ich über diesen Gegenstand schon bei einem früheren Anlasse Rücksprache gepflogen, die der Sache zu gebende Folge meinem Ermes­sen anheimgestellt hat“. 120) Graf Pietro Silvestri wurde am 13. II. 1803 zu Rovigo im Venezianischen geboren. 1835 wurde er zum k. k. Auditor bei der Rota Romana ernannt und als Dekan der Rota am 15. März 1858 zum Kardinal erhoben. Er starb im Jahre 1876. 121) Kais. Resolution vom 2. Juli 1858: „Ich ernenne den Kardinal Silvestri zum Protector nationis austriacae und bewillige demselben aus Anlaß seiner Bekleidung mit dem Purpur nachträglich einen Einrichtungsbeitrag von 4000 scudi, welcher Betrag von meinem Extraordinarium in Anspruch zu nehmen ist. Den übrigen Inhalt Ihres Vortrages habe ich genehmigend zur Kenntnis genommen“. Franz Joseph m. pr. — Pol. Archiv XI (Rom - Vatikan), Fasz. 198, Liasse: Silvestri (1854—1867).

Next

/
Oldalképek
Tartalom