Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 171 wird. Intendiert war auf jeden Fall die Wiederbesetzung des ehemaligen Reichsprotektorates. Für Metternich aber war die Vergebung der Protektoratswürde nur ein im Staatsinteresse gelegenes Kompensationsgeschäft. Der Kaiser hingegen sah in diesem Amte aber doch vor allem noch die altehrwürdige Institution und die hohe kirchliche Würde, die nur mit Vorbedacht zu vergeben wäre. Er gibt dieser seiner Ansicht auch unverhohlen Ausdruck in der auf dem Vortrag des Staatskanzlers erteilten Entschließung: „Dem Cardinal Albani das Secretum bei der Papstwahl anzuvertrauen unterliegt keinem Anstande, so auch das ihm zu ertheilende Versprechen des Großkreuzes des St. Stephans Ordens für den Fall er sich hierzu herbeiläßt, dagegen finde ich Bedenken, ihm das Protektorat der österreichischen Kirchen anzuvertrauen, die ich Ihme jedoch nur selbst sagen werde“ 89). Welcher Art die Bedenken des Kaisers waren, die, wie sich aus den nun einsetzenden Verhandlungen ergibt, sich auf den Lebenswandel des Kardinals und die darüber umlaufenden Gerüchte bezogen, dürfte Metternich nicht unbekannt gewesen sein. In den Verhandlungen mit Albani, die sich wegen dessen Abwesenheit aus Rom durch Monate hinzogen90), wurde die Protektoratsfrage zunächst aus dem Spiel gelassen. Albanis Zögern in betreff der Übernahme des österreichischen Antrags rührte daher, daß er als Protektor Sardiniens einen ähnlichen Antrag von Seite dieses Hofes zu gewärtigen hatte und sich dann einer schwer zu lösenden Pflichtenkollision gegenübergesehen hätte91)- Graf Apponyi war aber nicht ohne Erfolg bestrebt, diese Bedenken zu zerstreuen und Albani ganz ins österreichische Lager herüberzuziehen. Daß dabei die Frage des österreichischen Protektorats, wenn auch zunächst nicht deutlich ausgesprochen, eine wichtige Rolle spielte, ist als sicher anzunehmen. Albani erklärte sich schließlich in seinem Schreiben vom 5. Januar 1823 bereit, das Angebot Österreichs anzunehmen und auf jede andere Interessenvertretung zu verzichten, drückte aber darin neuerlich den Wunsch aus, mit dem österreichischen Protektorat ausgezeichnet zu werden92). Der Botschafter legte in seinem dieses Schreiben 8°) Ebenda. Kaiserliche Resolution vom 18. Mai 1822. 90) Vgl. St. K. Rom, Berichte u. Weisungen 1822. 91) „Son Eminence m’a observé cependant, que ses rapports vis-ä-vis de la Sardaigne, la plagoient ä l’égard de la proposition que je venois de lui faire, dans une position délicate et embarrassante, qu’honorée de la confiance parti- culiére du Roi, decorée de l’ordre de l’Annonciade, chargée du Protectorat des Eglises de Sardaigne, Elle pouvoit s’attendre peut-étre ä ce que le Roi voulut lui confier des intéréts durant le future Conclave et qu’il lui seroit bien difficile d’éluder une pareille invitation tandis qu’ayant pris des engagemens anterieurs avec l’Autriche“. St. K. Rom, Berichte 1822, Fasz. 28, Bericht Apponyis vom 20. Nov. 1822. Nr. 4 B. 92) Eigenh. Schreiben Albanis an Metternich vom 5. I. 1823: „Ma tante grazié dalle quale io mi vedo per cosi dire soprafatto me incoragiscono a chiederne ancora un’altra che porrebbe il colmo alia mia gratitudine e mi farebbe giungere