Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
170 Richard Blaas Da dieser Ausweg diesmal Österreich nicht offen stand, versuchte Metternich den Kardinal Joseph Albani, der sich wegen seiner Verwandtschaftsbeziehungen zum Hause Österreich-Este und wegen seiner bekannt österreichfreundlichen Einstellung als die geeignetste Persönlichkeit aus dem Kardinalskollegium für die Wahrnehmung der kaiserlichen Interessen empfahl, für dieses Wahlgeschäft zu gewinnen87). Um die Einwilligung des Kardinals Albani zu dieser heiklen diplomatischen Mission zu erhalten, erinnert sich Metternich der Protektoratswürde und glaubt sie diesmal als besonderes Lockmittel in die Waagschale werfen zu müssen. „So dürfte es auch nicht allzuschwer fallen“, erklärt er dem Kaiser, „ihn zur Annahme des Secretums des hiesigen Hofes zu bestimmen, wenn E. M. zu bewilligen geruhen möchten, daß dieser Antrag von dem Versprechen des Großkreuzes des Stephans-Ordens, dann der Verleihung der Würde eines Protectors der österreichischen Kirchen begleitet werde, wobei ich E. M. unterthänigst bemerken muß, daß die Wiederbesetzung des so eben erwähnten Protec- torats, welches seit dem Tode des Kardinals Herzan erledigt ist, einer Seits dem Ansehen der österreichischen Krone und dem besseren Gange der kirchlichen Angelegenheiten der Monarchie frommen, anderer Seits aber mit keiner Last für die Staatsfinanzen verbunden sein würde, indem die demselben anklebenden Einkünfte lediglich in einem festgesetzten Geschenke bestehen, welches die neuernannten Erzbischöfe und Bischöfe dem Protector bei der Erhebung ihrer Confirmationsbullen zu machen schuldig sind“ 88). Die Formulierung Metternichs „Protector der österreichischen Kirchen“ schien darauf hinzudeuten, daß er an die Wiederherstellung des einst neben dem Reichsprotektorat bestandenen Kardinalprotektorats für die österreichischen Erblande gedacht hat, jedoch werden die beiden Protektorate in den Akten nirgends mehr unterschieden und waren wohl auch schon zu einem Begriff verschmolzen. So wird auch bei der schließlichen Wiederherstellung des Protektorates in den offiziellen Ausfertigungen ganz klar und eindeutig auf das Protektorat der deutschen Nation zurückgegriffen, während andererseits in den verschiedenen Korrespondenzen auch weiterhin vom Protektorat der österreichischen Kirchen gesprochen sehen Kardinäle zugleich Italiener sind (denn von Sr. kais. Hoheit und Eminenz dem Herrn Erzherzog Rudolf kann in dieser Angelegenheit keine Rede sein), steht jedoch der soeben bezeichnete Ausweg dem hiesigen Hofe nicht zu Ge- bothe“ ... St. K. Vorträge, Vortrag vom 13. Mai 1822, Fasz. 338. 87) Ebenda. „Nach reiflicher Überlegung wage ich den Cardinal Albani vorzuschlagen ... seine Pamilien-Verhältnisse mit dem Hause Österreich-Este, welche für seine Anhänglichkeit an das österreichische Staatsinteresse bürgen, seine Geschicklichkeit und Erfahrung ... und da er, seiner ausgezeichneten Eigenschaften ungeachtet, doch wenig Hoffnung nährt zur päpstlichen Würde erhoben zu werden, so dürfte es auch nicht allzuschwer fallen ihn zur Annahme des Secretums des hiesigen Hofes zu bestimmen“. 88) Ebenda.