Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 169 bereits 1807 aufgestellten Bewertungsgrundlage von der Staatskanzlei für unbestimmte Zeit einer späteren Regelung Vorbehalten83). Erst als die alarmierenden Berichte des Botschafters Grafen Apponyi über den Gesundheitszustand des Papstes Pius VII. im Jahre 1822 die Vor­bereitungen für das kommende Konklave aktuell erscheinen ließen, wurde die Wiederbesetzung des Kardinalprotektorates aus konkreten staatspoli­tischen Gründen ins Auge gefaßt. In dem Vortrag über die Konklave­vorbereitungen führt Metternich dem Kaiser die Schwierigkeiten vor Augen, denen sich Österreich bei der kommenden Papstwahl gegenüber­sehen werde, da es keinen Kardinal besitze, dem es das Sekretum, d. h. die Exklusive anvertrauen könne84). Kardinal Trauttmansdorff, Erzbischof von Olmütz, dem man 1817 bei den damals bereits getroffenen Einleitungen für das kommende Konklave das Sekretum zu übergeben beschlossen hatte, war in der Zwischenzeit gestorben85). Kardinal Erzherzog Rudolf, sein Nachfolger, kam für diese Aufgabe nicht in Frage, so blieb kein anderer Ausweg, als einen Kurienkardinal für diese Aufgabe zu gewinnen. Die Übernahme des Sekretums bedeutete aber für einen solchen jedoch soviel wie einen Selbstausschluß von der päpstlichen Würde, denn ein Kardinal, der das Sekretum einer der katholischen Mächte annahm, war dadurch zum Parteimann dieser Macht gestempelt und als solcher ungeeignet für die höchste kirchliche Würde. Aus diesem Grunde wählten die katholischen Höfe in der Regel zum Träger des Sekretums einen Kronkardinal, der als Nichtitaliener ohnehin kaum Chancen für die päpstliche Würde hatte86). „L’empire germanique avoit ici un Cardinal Protecteur, ses fonctions consistoient & proteger les affaires de l’Empire dans les concistoires, les congregationes etc. Ils furent souvent ministres ad Interim. St. K. Rom, Varia, Fasz. Auditoriat. 83) Ebenda. In der Weisung vom 10. Dezember 1814 kommt Metternich auch auf die Protektoratsfrage zu sprechen, „ä l’égard des Cardinaux Protecteurs dönt traite également votre rapport du 27 aoűt, il est moins pressant de s’occuper de cet objet qui est de natúr ä pouvoir encore s’ajourner sans incon- vénient“. 84) Vortrag vom 13. Mai 1822. „Wie Euerer Majestät bekannt ist, gehört Österreich zu jenen vier katholischen Mächten, denen das Recht zusteht, nicht nur das Konklave mit einem außerordentlichen Botschafter zu beschicken, son­dern auch bei demselben einen mit dem sogenannten Secretum beauftragten Car­dinal zu accreditieren ... was aber die Bestimmung des mit dem Secretum des österreichischen Hofes zu beauftragenden Cardinals anbelangt, so bleibt dieser doch beinahe noch wichtigere Punkt, durch das in der Zwischenzeit erfolgte Ableben des Cardinals Trautmansdorff, bis zur Stunde unberichtigt und scheint daher eine dringende Vorkehrung zu erheischen“. St. K. Vorträge, Fasz. 338. 85) Kardinal Trauttmansdorff starb am 20. I. 1819. 86) „Da der Cardinal, welcher das Secretum eines Hofes annimmt, sich selbst gleichsam dadurch von der päpstlichen Würde ausschließt, so pflegen die zur Beschickung des Conclave berechtigten Mächte ihr Secretum einem Kardinal aus der Zahl derjenigen anzuvertrauen, welche ihre Untertanen und nicht aus Italien gebürtig sind, weil ohnehin ein solcher Cardinal ... wenig Hoffnung haben würde, zum Papste gewählt zu werden. Gegenwärtig, wo alle Österreich)-

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