Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Zur Geschichte der vormärzlichen Zensur in Österreich

Die amtlichen Verbotslisten 151 heit ihres Präsidenten, des Grafen Josef Sedlnitzky, zuzuschreiben. Im letzthin erschienenen dritten Bande hat er sich aber zu gewissen Ein­schränkungen dieser Ansicht bekannt. Viktor Bibi hinwiderum hat bis zuletzt unbeirrt seinen Standpunkt festgehalten, daß Geistesdruck bestand und Metternich hiefür verantwortlich sei, daß das reiche Leben und Schaf­fen trotz dieser Hemmungen bestand 2). Diese Frage, ein Kernproblem für die Erforschung der geistigen Ur­sachen der 1848er Revolution, läßt sich nur durch die Heranschaffung neuen Materiales klären. Vermochte die Auswertung des Faszikels 79 des Notenwechsels der Staatskanzlei mit der Polizei die Einstellung jener klarzustellen, wobei auch die Auffassung des Staatskanzlers mehrfach beleuchtet werden konnte, so sind die Belege, die der Faszikel 80 des gleichen Bestandes bietet, ebenfalls sehr bedeutungsvoll, umfassen sie doch den Zeitraum von 1835 bis 1848, also die Regierungszeit Ferdinands I., somit jenen Abschnitt, in dem der Kampf gegen die geistige Bevormundung zur Höhe gedieh3). Der Faszikel 80 enthält neben Akten des 18. Jahrhunderts, die wohl besser in den Faszikel 78 gehörten, ein geschlossenes Bündel, „Verzeichniß der von der k. k. Central Censur verbothenen Werke 1835—1848“. Leider ist der Aktenbestand nicht vollständig. Es sind lithographierte Halbsmonats­listen, die von der zweiten Dezemberhälfte 1835 bis zur zweiten Februar­hälfte 1848 reichen, demnach sollten 293 Stück vorhanden sein, doch fehlen 24, davon allein die ersten 18 aus 1838 4). Die archivalische Foliierung ist unliebsamer Weise nach der Lagerung vorgenommen worden (von 2 bis 547), so daß die Akten nun in verkehrter Reihenfolge von 1848 nach 1835 zurückgehen, wobei überdies die einzelnen Jahre auch nicht geordnet sind 5). 2) H. v. S r b i k, Metternich. Der Staatsmann und der Mensch. 1. u. 2. Bd., München 1925; 3. Bd., ebd. 1954. — V. Bibi, Metternich. 4. verm. Aufl., Wien 1936. 3) Fasz. 79 besteht aus 4 verschieden starken Bündeln von Zensurakten des 19. Jhdts., von denen das dritte „Censur Vota an die Polizei-Hofstelle 1835— 1848“ zur erwähnten Arbeit die Grundlage lieferte: J. Marx, Die Zensur der Kanzlei Metternichs, in der „Österr. Zeitschrift für öffentliches Recht“, 4. Bd., Heft 2, Wien 1951; S. 170—237. Zu diesen und den folgenden Ausführungen vgl. S. 171 f. — Leider hat S r b i k im erwähnten 3. Bd. diese Arbeit nicht mehr berücksichtigt. *) Die Zitierung erfolgt abgekürzt in nachstehender Weise: 37 vI/2 = 1837, Juni, 2. Hälfte; die Archivzahl bezieht sich auf die foliierte Seite, beigefügtes r bedeutet ihre Rückseite. — Die Archivzahl ist auf jedem Blatt mit Bleistift rechts unten vermerkt. — Lateinschrift in den Texten wird hier kursiv, Unterstrichenes gesperrt gedruckt. Die Allgemeine Deutsche Bio­graphie (A.D.B.), Wurzbach und Deutsch-Österreichische Literaturgeschichte wurden selbstverständlich benützt, aber nicht zitiert. 3) Außer den angeführten 18 Stücken fehlen 37 VIII/2I 42 44 ly/2, 46 x/2, 47 I/j, u. JX/j. — Doppelt vorhanden ist 41 vn/1( 306/307 u. 308/309. —

Next

/
Oldalképek
Tartalom