Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)
MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Zur Geschichte der vormärzlichen Zensur in Österreich
152 Julius Marx Die Listen umfassen zumeist einen Bogen, manchmal bloß ein Blatt, oft, in den letzten Jahren besonders häufig, wurde in den Bogen noch ein Blatt eingelegt, und nicht selten umfaßt so eine Liste zwei Bogen, doch ist bloß ein einziger auf allen vier Seiten beschrieben. Die Zahl der foliierten Blätter schwankt'— ausgenommen die Jahre 1835, 1838 und 1848 — zwischen 37 (1841) und 60 (1839), der Durchschnitt ist ein Bogen; die Beschreibung erfolgte über die ganze Papierbreite, beidseitig. Die Schrift ist fast immer deutlich, ein einziges Mal ist eine Berichtigung von Abschreibfehlern vorhanden, u. zw. bei italienischen und polnischen Werken, die aus den Zensurverzeichnissen von Mailand und Lemberg übernommen worden waren, deren undeutliche Schreibweise man entschuldigend beklagte6). Doch ist die Schreibweise der ungarischen oder französischen Werke gleichfalls von Fehlern durchsetzt, ein Zeichen, daß die Schreiber diese Sprachen nicht beherrschten. Der Kopf ist fast immer gleich7), z. B.: V er zeichniß der in der ersten Hälfte des Monats Jänner 1846 von der k. k. Zentralzensur mit a. h. Genehmigung verbotenen Zensurgegenstände. Die Liste selbst war so angeordnet, daß der Autor oder ein Stichwort in Lateinschrift, unterstrichen, voranstand, der Rest (Titel, Bändezahl, Druckort, Jahr, Verleger, oft gekürzt) in Deutschkurrentschrift folgte, also nicht anders wie heute. Fremdworte oder fremdsprachige Werke schrieb man wieder in Lateinschrift. Die Reihung erfolgte natürlich alphabetisch. Reizvoll wäre es, einmal die Listen auf die Druckorte und Verleger hin zu untersuchen. Die Gliederung der Listen wurde nach und nach zweckmäßiger gestaltet. Anfänglich erfolgte sie nach Druckwerken, Manuskripten und Kunstgegenständen, zu denen manchmal Musikalien treten. Erst von 37 Vir/j, 428/429, schließt mit dem Buchstaben K; die Liste ist wohl irrtümlich unvollendet geblieben. — 1835 liegt vor 1836, 1837 ist gänzlich ungeordnet, zudem ist ihm 36 XII/2 u. 39 l/2 beigeschlossen, während 37 VII/1 bei 1839 eingereiht ist. — Von den anderen Wiener Archiven besitzt nur das Universitätsarchiv Listen; über sie gedenkt der Verfasser noch abzuhandeln. Hier sind die fehlenden 24 Stücke erhalten. 6) 46 H/2, 106 r — Übernommen wurden häufig Werke aus dem Prager, Mailänder oder Lemberger Verzeichnis, seltener wird das ungarische (oder Ofner) erwähnt, nur einmal das venetianische. —- 41 VI/1( 312, berichtigt den Titel des verbotenen jüdischen Werkes „Pitche Chadma“. 7) Abweichend sind bloß 47 XII/a> 48 1/l u. 2. — Manchmal heißt es „Zentral- Bücher-Zensur“ (Archivzahlen 16—104, 136/137, 148/149 u. 154—157). Die Feberlisten 1848 sind schon von der Zensuroberdirektion erstellt; vgl. Verwaltungsarchiv Wien, P.-H., Z. 1912 ex 1848. — In der Schreibweise wechseln Censur u. Zensur etc., etc..