Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
AUER, Erwin M.: Erbritterwürde und Inkompatibilität im Deutschen Ritterorden
38 Erwin M. Auer juristisch-fachliche, sondern repräsentative Tätigkeit eines der beiden Präsidenten des Reichskammergerichts zu Wetzlar als standesgemäße Versorgung la) ins Auge zu fassen begann, mochte er erwogen haben, daß mit Hinweisen auf seine eigenen bisher für Kurmainz geleisteten Dienste allein der Wettbewerb gegen andere Standesgenossen selbst dann nicht zu gewinnen war, wenn er der nachdrücklichen Unterstützung seines Kurfürsten, der als Onkel einstens auch ein treusorgender Vormund war16 17), sicher sein durfte. Das hohe Ansehen der geistlichen Ritterorden im allgemeinen und des Deutschen Ritterordens im besonderen, an dessen Spitze ja des Kaisers Bruder als Hoch- und Deutschmeister stand, schien ihm geeignet zu sein, jenem einmaligen Verdienst des Geschlechts sichtbaren Ausdruck verleihen zu lassen, das schon bei der Erhebung in den Grafenstand eine gewichtige Rolle gespielt hatte und das nun zusätzlich bei der beabsichtigten Bewerbung in die Wagschale geworfen werden, überdies aber der gräflichen Linie für immer zur höheren Ehre gereichen sollte. Die Gelegenheit, alle mit diesem Plan in Zusammenhang stehenden Fragen an zuständiger Stelle zu erörtern und voranzutreiben, ergab sich, als der dreißigjährige Graf Bassenheim als Kurmainzischer Geheimer Rat und Oberststallmeister im Auftrag seines Kurfürsten und Onkels am 14. Dezember 1761 zum Statthalter der Niederlande und Hoch- und Deutschmeister Karl Alexander Herzog von Lothringen nach Brüssel zu reisen hatte, um im Verfolg der zwischen dem Erzstift und dem Meistertum errichteten Konfraternität die Conventionsmäsige Pendule feierlich zu überbringen18). Graf Bassenheim benützte die Wochen seines Brüsseler Auf- enthältes, um sowohl den Hoch- und Deutschmeister als auch dessen geheime Kanzlei für seine in einem Gesuch vorgelegte Bitte zu gewinnen: der Orden möge die Waldbott von Bassenheimsche Familie, und zwar die ältere Linie in ihrem damaligen Stammhalter Graf Johann Maria Rudolf als Belohnung für das Verdienst, Hochbelobtem orden in der persohn Heinrichs von Waltbott den ersten Teutschenmeister verliehen zu haben 19), mit 1763 und die unter dem Titel Der Kayserlichen und des Heiligen Reichs Burg Friedberg gegenwärtiger Staat erschienenen Hefte, Friedberg 1752 ff.; ferner das Protokoll über das Examen generale, Wetzlar 1763 November 5, Abschrift (HHStA., Reichsarchive, Reichskammergerichts-Visitationsakten, Fasz. 390 b, fol. 411 f.) und die unten in Anm. 39 genannten Akten. 16) Über die Stellung der Präsidenten am Reichskammergericht vgl. Rudolf Smend, Das Reichskammergericht. I. Teil, in: Quellen u. Stud. z. Verfassungsgeschichte i. Ma. u. Nz. Weimar 1904. Bd. 4, Heft 3, S. 259 f., 263. 17) Johann Friedrich Karl von Ostein, geb. am 6. Juli 1689, zum Kurfürsten von Mainz erwählt am 22. April 1743, gest. am 4. Juni 1763 (Junker, a. a. O., S. 209 ff.). 18) ZADO. — GKP., Brüssel 1762 Jänner 14, Nr. 1. 19) Die offizielle Zählung der bekannten Hochmeister des Deutschen Ordens beginnt auch heute noch mit Heinrich Walpot. Vgl. Marian Turnier, Der Deutsche Orden. Wien 1948. S. 87. — Ebenderselbe, Der Deutsche Orden im Werden,