Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

WINTER, Otto Friedrich: Die „Obere Registratur“ des Reichshofrates 1938–1954

Österreich 307 lieren, und dieses allen Archivdirektoren zur Stellungnahme zugehen zu lassen. 9. Bezüglich einer gesetzlichen Regelung der notariellen Befugnisse der in unmittelbarer oder mittelbarer Verwaltung des Bundes stehenden öffentlichen Archive (Staats- und Landesarchive) (Referent: Landes­archivdirektor Hofrat Univ.-Prof. Dr. Popelka) wurde folgende Formu­lierung anerkannt: Den in mittelbarer oder unmittelbarer Bundesverwal­tung (Bund und Länder) stehenden Archiven obliegt die Beglaubigung sämtlicher in ihren Beständen verwahrten Archivalien. Die Archive können auch fremde (in privatem Besitz) befindliche Schriftstücke be­glaubigen, wenn diese älter als 100 Jahre sind. 10. Abschließend wurde u. a. die Frage einer einheitlichen Archiv­ordnung besprochen und eine Glückwunschadresse zum 80. Geburtstag an Sektionschef Dr. Oskar Mitis abgesandt. Für den Abend des ersten Beratungstages hatte die Bundestheater­verwaltung ermäßigte Sitze in den Bundestheatern zur Verfügung gestellt. Die „Obere Registratur” des Reichshofrates 1938-1954. Von Otto Friedrich Winter (Wien). « Die im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrten Archive der obersten Behörden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation — der Reichshofkanzlei, des Reichshofrates und des Mainzer Erzkanzlers — haben, im ganzen gesehen, die Stürme des zweiten Weltkrieges ohne wesentliche Einbuße oder Schädigung überdauert. Die Erhaltung dieser Bestände, die zu den wichtigsten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs zählen und einen wesentlichen Faktor für die europäische Geltung dieser Institution darstellen, ist neben der verantwortungsbewußten und opfer­bereiten Tätigkeit der Beamtenschaft einem gütigen Geschick zu ver­danken, das die Auswirkungen des Krieges von den Aufbewahrungsorten fernhielt. Ein einziger Teilbestand, die umfangreiche „Obere Registra­tur“ der Judizialakten des Reichshof rates, hat Schäden davongetragen, die jedoch durch mehrjährige Ordnungs- und Sicherungsarbeiten, die im Herbst 1954 abgeschlossen wurden, weit hinter dem zuerst befürchteten Ausmaß zurückblieben. Dies ist der Anlaß, über die Umstände, die zu einer teilweisen Zerstörung der „Oberen Registratur“ führten, sowie über die zur Ordnung und Sicherung des Bestandes ergriffenen Maß­nahmen zu berichten. 20*

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