Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko
Die Gedächtniskapelle in Queretaro 217 Kirchlein samt seiner nächsten Umgebung und den Zugangsannexen erwirbt, behält, erhält und bewacht“ 95). Eine Schenkung des Besitzes an die k. u. k. Regierung oder an den Kaiser persönlich erschien dem Gesandten durchaus nicht erstrebenswert, da er sich der damit verbundenen Gefahren- und Konfliktmomente vollkommen bewußt war, müßte aber eben zur Verschleierung des Rechtsgeschäftes und um die Finalisierung der Kapellenangelegenheit nicht noch länger hinauszuzögern eventuell doch hingenommen werden. Die ganze Sache trieb ohnehin ihrem Höhepunkt zu, da nunmehr auch Jimeno aus seiner bisher bewahrten Reserve heraustrat und sich in verschiedenen Artikeln mit dem Besitz des Cerro de las Campanas beschäftigte und durchblicken ließ, daß er daran denke, auf dem Hügel einen Fremdenverkehrsbetrieb zu eröffnen96). Der Gesandte benutzte jede dieser Gelegenheiten, um der Regierung die Dringlichkeit der definitiven Lösung der Frage vor Augen zu führen und erreichte schließlich damit die feste Zusage des Präsidenten, die Angelegenheit jetzt selbst in die Hand zu nehmen und zu einem befriedigenden Abschluß zu führen. Fürs erste wurde Jimeno wegen seiner Presseveröffentlichungen verwarnt, seine Beschwerde energisch zurückgewiesen und der Presse verboten, weitere Notizen über die Kapellenangelegenheit zu veröffentlichen97). Außenminister Mariscal trat die ganze Angelegenheit an Unterstaats-Sekretär Algara ab98). Im Herbst 1907 ließ Algara den Gesandten wissen, daß die Regierung entschlossen sei, den Kapellengrund unter dem Rechtstitel, daß die Kapelle ein historisches Denkmal sei, zu enteignen und daß die Frage jetzt endgültig geregelt werde. Zur Erleichterung der Verhandlungen der Regierung mit Jimeno beantragte Frh. v. Giskra eine allerhöchste Anerkennung für diesen in Form einer Nippe. In dem daraufbezüglichen Vortrag an den Kaiser glaubte das k. u. k. Ministerium des Äußeren endlich die Finalisierung der Kapellenaffaire als unmittelbar bevorstehend ankündigen zu können. Der Kaiser, der seiner Befriedigung über die Regelung Ausdruck verlieh, beauftragte bereits den Gesandten, dem Präsidenten Diaz anläßlich 95) Pol. Arch. XXXIV/9 a. a. O. Memorandum über die Rechtsverhältnisse der Kapelle in Queretaro, Bericht nr. 21, streng vertraulich, 23. Juli 1907. 98) Ges. Arch. Mexiko, Kapellenangelegenheit, Korrespondenz mit mexikanischen Behörden und Privatbeteiligten. 97) Dem „Mexican Herald“, dem Organ, in dem Jimeno seine Artikel publizierte, wurde von Unterstaats-Sekretär Algara mitgeteilt „que por ningun mo- tivo se vuelva á hacer publicacion de ninguna clase, relativa al Cerro de las Campanas (vgl. Ges. Arch. Mexico a. a. O.). 98) Frh. v. Giskra führte die bisherige Verschleppungstaktik auf die juari- stische Gesinnung des Außenministers Mariscal zurück und begrüßte die Übernahme der Kapellenfrage durch Algara, der nach Familientradition konservativ und kaiserlich eingestellt war (vgl. Ges. Arch. Mexiko a. a. O. Schreiben Giskras an Algara vom 2. Aug. 1907, privée et strictement confidentielle, und Bericht nr. 31 A vom 26. Okt. 1907).