Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko

216 Richard Blaas hügel hauen wolle, ein Projekt, das natürlich die Möglichkeit zur Anwen­dung des Enteignungsgesetzes geboten hätte. Er ging jetzt sogar auf 15.000 Pesos mit seiner Forderung herab, doch auch diese Summe war für Außenminister Mariscal nicht akzeptabel91). Damit aber waren die Ver­handlungen wieder festgefahren. Baron Forster übergab Ende des Jahres 1906 die Geschäftsführung an Baron Haymerle. Dieser ließ zu Anfang des Jahres 1907 von einem erfahrenen Rechtsanwalt, Emilio Pardo, ein Rechts­gutachten ausarbeiten, das in der Schlußfolgerung gipfelte, daß der Grund dem wertvolleren darauf errichteten Gebäude folgen müsse und kam schließlich durch verschiedene juristische Spitzfindigkeiten zu der Fest­stellung, daß der Grund als eine res nullius anzusehen sei, die der Staat feilbieten und an den Meistbietenden überlassen könne92). Auf eine solche Lizitierung aber wollte sich die mexikanische Regierung aus be­greiflichen Gründen nicht einlassen, zumal auch der Übergang des Grund­stückes in den Besitz der Stadt Queretaro, wie ihn das Projekt vorsah, nach den geltenden Gesetzen schwer möglich war93). So war die Kapellenaffaire bei der Ankunft des neuen Gesandten im April 1907 hoffnungslos verfah­ren, wie der ganze Rattenschwanz fehlgeschlagener Projekte deutlich macht94). Der neu akkreditierte Gesandte, Frh. v. Giskra, war bei der Übernahme der Amtsgeschäfte entschlossen, diese Frage endlich aus der Welt zu schaf­fen. In einem eingehenden Memorandum resümierte er nochmals die ganze Bau- und Kaufgeschichte, die wie er meint, klar dartue, daß die mexika­nische Regierung die Absicht habe, sich der Kapelle zu entledigen, und zwar aus Angst, die radikale Partei könnte irgendeine Identifizierung der jetzi­gen Machthaber mit der Person Kaiser Maximilians zu Angriffen auf die Regierung verwerten. Dennoch formuliert Baron Giskra als Ziel seiner Bemühungen, „die mexikanische Regierung dahin zu bringen, daß sie das 91) Ebenda, Bericht Forsters vom 16. August 1906 und Haymerle’s vom 15. März 1907. 92) Ebenda, Bericht Haymerle’s vom 15. März 1907. 93) Die Stadt Queretaro hätte den Glockenhügel nur für einen ganz bestimm­ten karitativen Zweck — Spital, öffentliche Anlage usw. — übernehmen dürfen (vgl. obzitierten Bericht vom 15. März 1907). 94) Ges. Arch. Mexiko a. a. O. Liste de Projets: Frh. v. Giskra faßte die bisherigen Versuche den Kapellengrund zu erwerben wie folgt zusammen: Die Demarche der Familie Miramon, das Friedhofs-Projekt, das Enteignungspro­jekt im Zusammenhang mit dem angeblichen Plan der Errichtung einer Tram­oder einer Eisenbahn, die Übergabe in den Besitz der Stadt Queretaro, der, wie ich glaube — auf der vernünftigsten Basis stehende Versuch Baron Forsters, mit Jimeno directe zu verhandeln und das advokatorisch vielleicht sehr scharf­sinnige, praktisch aber — bei der Gefahr des Mit-Licitirens eines reichen Ame­rikaners und bei den mir seitens Herrn Mariscal’s gar nicht verhehlten Besorg­nissen der Regierungskreise vor einem „unliebsamen Aufsehen“ oder vor einem energischen Vorgehen gegen Jimeno — ganz aussichtlose Projekt Haymerle- Pardo, die Kapelle als eine „res nullius“ zu erklären und zu versteigern.“

Next

/
Oldalképek
Tartalom