Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung

BLAAS, Richard: Die k. k. Agentie für geistliche Angelegenheiten

Die k. k. Agentie für geistliche Angelegenheiten. Von Richard Blaas (Wien). Zu den am besten durchorganisierten Kanzleistellen gehörte am Aus­gang des Mittelalters zweifellos die römische Kurie. Die Organisierung nach verschiedenen Aufgabenbereichen war weitgehend durchgeführt und ermöglichte die Bewältigung des immer umfangreicher werdenden Ge­schäftsverkehrs, bedingte aber gleichzeitig eine Komplizierung des Akten­laufes. Instanzenweg und Geschäftsgang ließen es für die Parteien, die ein Verfahren bei den päpstlichen Behörden laufen hatten, geraten erschei­nen, sich der Hilfe eines Mannes zu bedienen, der imstande war, dem Akten­weg zu folgen, der, von den päpstlichen Behörden für diese Tätigkeit be­glaubigt, an Oi't und Stelle die Sache betreiben konnte. Diese im Aufträge eines Landesherrn, eines Bischofs oder Domkapitels, ursprünglich nur für einen konkreten Einzelfall, engagierten Rechtswahrer der Parteien ver­standen es gar bald, sich unentbehrlich zu machen. Mit dem zunehmenden Ausbau der Agenden der Kurie und dem Ansteigen der Rekurse nach Rom erhielt die Tätigkeit der sogenannten Prokuratoren oder Agenten den Charakter einer amtlichen Institution, deren Mitglieder durch Beteiligung an der Taxbemessung an einem Ansteigen des Geschäftsverkehres inter­essiert waren. Mit dem Heranwachsen der modernen Nationalstaaten erfuhr auch diese Institution eine nationale Differenzierung. War für den Aus­bau der großen nationalen Besonderheiten und Vorrechte, für die Siche­rung und Mehrung der königlichen Patronatsrechte, für den Abschluß vor­teilhafter Konkordate, die Stellung der Kronkardinäle und der Protektoren und Konprotektoren *) geschaffen worden, so oblag den in ihrem Auftrag tätigen Agenten die Durchsetzung und Wahrung dieser Rechte im täglichen Geschäftsverkehr. Es entstanden am Sitze der einzelnen Botschaften und unter der persönlichen Aufsicht der Kardinalprotektoren und Botschafter die nationalen Agentien für geistliche Angelegenheiten. Sie umfaßten in der Regel einen königlichen Agenten und einen königlichen Spedizioniere. Ihnen oblag die Einreichung der einlaufenden Geschäftsstücke bei den zuständigen kúriaién Behörden, bei denen sie durch den Protektor beglau­!) Vgl. Wodka J., Zur Entstehungsgeschichte eines Kardinalprotektorates der Länder an der römischen Kurie, Innsbruck 1937; ders., Zur Geschichte der nationalen Protektorate der Kardinale an der römischen Kurie, Publikationen des ehern, österr. histor. Institutes in Rom, Bd. IV, Innsbruck 1938.

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