Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

NECK, Rudolf: Zeitgeschichtliche Literatur über Österreich

506 Literaturberichte das Problem um den Erzbischof von Köln, Salentin von Isenburg, der sich bis dahin geweigert hatte, die Priesterweihe anzunehmen und die professio fidei entsprechend dem Konzil von Trient zu leisten, daher vom Papst nicht bestätigt worden war, im Mittelpunkt stand. Eine Angelegenheit, zu deren Kenntnis die Berichte neue Details brin­gen, war die Streitfrage um die Ernennung des Cosimo I. von Medici zum Großherzog von Toscana durch Papst Pius V., wogegen der Kaiser protestierte. Biglia, der gewiß kein bedeutender Diplomat war, hatte Maximilian II. gegenüber keine leichte Stellung, war doch das Einverneh­men zwischen Papst und Kaiser an sich schon kein sehr gutes, und ver­stand es der Kaiser, den Nuntius mit schönen Worten hinters Licht zu führen, wie dies anläßlich der Religionskonzession an die niederösterreichi­schen Herren und Ritter und der geheimen Verhandlungen über die Agenda der Protestanten geschah, von deren endgültiger Publikation am 14. Jänner 1571 Biglia bis zu seinem Tode am 22. April des Jahres nichts erfuhr. Der vom Papste propagierten Liga gegen die Türken beizutreten, hinderte den Kaiser der 1568 abgeschlossene Friede von Adrianopel. Die Nachrichten über die Erblande sind nicht sehr reichlich, da der Kaiser und Biglia sich die meiste Zeit in Speyer befanden. Jedoch erhält man manchmal sehr plastische Eindrücke von den wirren religiösen Zustän­den und dem Toben der Pest in Wien. Einige kleine Anmerkungen seien gestattet. Die Bezeichnung des Albert de Gondi als Graf von Retz (Regest Nr. 26, S. 55) dürfte auf einem Irrtum beruhen, da Retz Baronie war und 1581 zum Herzogtum erhoben wurde. Gabriel Strein von Schwarzenau ist in der Einleitung und im Register irrtümlich als „Stein“ geführt (S. XV; im Text ist der Name richtig). Ferner ist ein kleiner Widerspruch zwischen dem Regest Nr. 20, wo Salentin von Isenburg als Haupt seiner Familie bezeichnet wird (so auch D e n g e 1, Bd. VI, Nr. 144 und S. LXXXIII), während Kramer von ihm als wenig begütertem zweiten Grafensohn spricht (S. XXII). Tatsächlich war Salentin der dritte Sohn des Heinrich von Isenburg, die beiden älteren Brüder waren aber zu dem betreffenden Zeitpunkt schon verstorben. (Vgl. Dr. Wilhelm Karl Prinz von Isenburg, Isenburg-Ysenburg, Stammtafel des Geschlechtes, Berlin 1941, Tafel 21, Nr. 659). Anna C o r e t h (Wien). Kaiserin Maria Theresias politisches Testament. Herausgegeben und eingeleitet von Josef Kallbrunner. Mit einem sprachkundlichen Nachwort von Clemens Biener. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1952. 124 Seiten, Leinen. Das sogenannte „politische Testament“ der Kaiserin besteht aus zwei Denkschriften, die im Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt sind (Kaiser- Franz-Akten, Fasz. 227), bis 1865 aber in der Privatbibliothek des Kaisers lagen und wohl zu den allerwichtigsten Schriften der Maria-Theresianischen Regierungszeit überhaupt gehören. Wenn sie auch wohl nicht gänzlich von der Kaiserin verfaßt sein mögen, so sind sie doch in ihrem Auftrag und Namen und unter ihrer „unmittelbaren Einwirkung und Mitredaktion von einer Person ihres intimsten Vertrauens“ konzipiert worden (Vorwort, S. 21); Arneth (Archiv f. österr. Gesch. Bd. 47, S. 270 f.) vermutet als

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