Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

GUTKAS, Karl: Ein niederösterreichisches Herrschaftsurbar aus dem 14. Jahrhundert

Ein niederösterreichisches Herrschaftsurbar 37 bürg gehörten. Dabei wurde die Unterteilung: Behauste Güter, Über­lendgüter vorgenommen. Alle diese Besitzungen lagen im engen Umkreis um das Schloß Ochsenburg und sind in den Dörfern Ochsenburg, Dörfl bei Ochsenburg, Ganzendorf, Steinfeld oder St. Georgen am Steinfeld, Alt­mannsdorf, Wörth und Zuleiten zu finden, ferner noch im Einzelhofgebiet des Wienerwaldes südöstlich von Ochsenburg und nordwestlich Wilhelms­burg, und einige wenige im inneren Traisental. Der zweite Teil umfaßt „dew tagwerich und vogthuener, deio dy frömbden lewt dien schulten zu dem haws gen Achsennburg und zu der vogtey daselbs“, also die Vogt­güter. Hier werden Dienste in Windpassing, in Ganzendorf, Eggendorf, Altmannsdorf und im Einzelhofgebiet aufgezählt. Die Vogtdienste beinhal­ten in der Regel die Stellung von Schnittern, Hilfe bei der Heuernte und auf dem Acker. Allgemein verbreitet ist die Abgabe von Vogthühnern. Im dritten Teil sind die Weistümer der Herrschaft Ochsenburg ver­zeichnet, die schon Gustav Winter aus Handschriften des Haus-, Hof- und Staatsarchives gekannt hat14)- Er hat sie mit ca. 1438 angesetzt. Nun zeigt es sich, daß sie schon 1374 die gleichen Bestimmungen enthielten. Es handelt sich im einzelnen: a) Um Bestimmungen über Fischereirechte (Hie sind vermerkcht die gemerkch und gerechtikchait der vesst zu Achsenburgkch). b) Um die Festlegung der Jagdrechte (Hye sind auch vermercht dew gemerkch und gerechtikchait der wildpenn und gejayd dew da zu gehörendt der vesst zu Achsennburgkch). c) Um das Weistum von Ochsenburg (Item so hat die vest dy freyung ...). Die Bestimmungen sind genau die gleichen wie in den gedruckten Exemplaren des 15. Jahrhunderts, die Überlieferung ist allerdings besser als dort. Abweichungen sind rein sprachlicher Natur. Den Abschluß der Handschrift bilden zwei Urkunden, die erst später, nach 1420, nachgetragen worden sind: a) 1383, November 1, Wien. Herzog Albrecht III. bestätigt, daß er die Er­werbung von Ochsenburg durch das Stift St. Pölten in landesherrlichen Schutz nimmt. (Druck in N.-Ö. U.B. II, Nr. 755.) b) 1420, Feber 11, St. Pölten (Mentag vor sand Valteins tag dez Martrer) Herzog Albrecht V. von Österreich befiehlt allen seinen Rittern und Knech­ten und allen Untertanen, dem Kloster St. Pölten seine Güter und Wildbanne nicht zu schädigen noch zu gestatten, daß sie Schaden erleiden. Vier Beobachtungen an den inneren Merkmalen der Handschrift sind für deren Bestimmung wichtig: 1. Am Beginn des Urbares steht, daß es am 2. Feber 1374 verfaßt wor­den ist und daß es die Besitzungen der Herrschaft Ochsenburg, die Wolfgang IV. und Ulrich IV. von Wallsee gehörten, verzeichnet. 2. Im Jahre 1379 verkaufte Pernold der Klingenfurter dem damaligen Inhaber der Feste Ochsenburg, Hans dem Püsendorfer, sein Lehen, 14) Ediert im 9. Bd. der Österreichischen Weistümer S. 292 ff.

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