Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
GUTKAS, Karl: Ein niederösterreichisches Herrschaftsurbar aus dem 14. Jahrhundert
36 Karl Gutkas die Signaturen: + H Nr. 1, 2 oder 4 zugewiesen erhalten haben10). Tatsächlich tragen die aufgefundenen Originale die Signaturen + H Nr. 2, das Urbar dagegen die Sign. + H Nr. 1. Beachtenswert ist, daß Raimund Duellius, der bei der Abfassung seiner „Excerptorum Geneologico-historico- rum libri duo“ die Archivalien des St. Pöltner Klosterarchives verwendet hat, keines der vorliegenden Originale kannte11). Vielleicht ist schon in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts der Bestand durch irgendeinen Umstand vom übrigen Archivkörper getrennt worden, wodurch er schließlich am Ende des Jahrhunderts, als das Klosterarchiv weggeführt wurde, in St. Pölten geblieben ist. A. Das Urbar der Herrschaft Ochsenburg. Die Urbarhandschrift besteht aus 14 Pergamentblättern im Format 12 cm breit mal 28 cm hoch, die doppelseitig beschrieben sind. Der Einband ist nicht zeitgenössisch, sondern die Handschrift ist bei der Neuordnung des St. Pöltner Klosterarchives mit einem neuen Einband versehen und auf die eingangs geschilderte Weise beschrieben worden. Eine Foliierung ist nicht vorhanden. Das Urbar ist von einer Hand des späten 14. Jahrhunderts mit der typischen Urkundenkursive dieser Zeit geschrieben worden; zur Verzierung und besseren Heraushebung sind Titel und Ortsnamen mit roter Tinte gezeichnet. Da aus dem Jahre 1374 im gefundenen Bestand noch zwei Urkunden der Wallseer erhalten sind12), könnte man amnehmen, daß diese vom gleichen Schreiber verfaßt worden sind wie das Urbar, wie dies in Hardegg nachgewiesen werden konnte13). Doch schon ein flüchtiger Vergleich zeigt mit Gewißheit, daß dies nicht der Fall ist. Der Urkundenschreiber besitzt einen viel zarteren Ductus als der Verfasser des Urbares und schreibt auch viele charakteristische Buchstaben ganz anders als der Urbarschreiber. Auch ist die Orthographie der beiden ganz verschieden. In paläographischer Abschrift wiedergegeben lautet z. B. die Intitulatio bei den beiden Urkunden: „Ich Wolfgankch von Waltse von Drosendorf und ich Vlreich von Waltse sein veter, seins prüder Svn, h(err)en Hannsen seligen von Waltse“, dagegen im Urbar: „Wolffgang von waldsee von drosendarf f, vlreich von Waldsee sein vetter(n), sein brúder sun, her(re)n hansen seligen von waldsee.“ Inhaltlich besteht das Urbar aus drei Teilen. Im ersten Abschnitt sind auf 8 Blättern die Rustikalgüter verzeichnet, die zur Herrschaft Ochsen10) Ebenda S. 498. u) Die von Duellius verwendeten Originale hat J. Lampel im Vorwort zum ersten Band des N.-Ö. U.B. S. XII ff. zusammengestellt. 12) N.-Ö. U.B. Nr. 681, 682. 13) Vgl. K. Gutkas, Das Urbar des Grafen Burkhard II. von Maidburg Hardegg, ungedr. Institutsarbeit 1950.