Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

WEINZIERL-FISCHER, Erika: Visitationsberichte österreichischer Bischöfe an Kaiser Franz I. (1804–1835)

248 Erika Weinzierl-Fischer Innviertel und Salzkammergut war die Bezahlung der Lehrer etwas besser 9). In der Diözese St. Pölten, in der 1808 nur 6 Pfarren noch keine Schule besaßen, bezogen die Lehrer den vorgeschriebenen Jahresgehalt von 130 fl., die Gehilfen 70 fl. Bei Alter und Krankheit wurde dem Lehrer ein Gehilfe beigegeben, dem er für 70 fl. Kost, Beleuchtung und Lohn geben mußte 10). Viele Lehrer und Gehilfen verdingten sich daher nach den Unterrichts­stunden als Taglöhner in den Weingärten 11). Die Eltern dagegen schick­ten im Sommer ihre Kinder wegen Dienstbotenmangels nicht in die Schule, der die Kinder im Winter ohnedies fernbleiben mußten, da die Eltern nicht das Geld für eine entsprechend warme, wetterfeste Kleidung aufbrach­ten 12). Um das Elend der Lehrer etwas zu lindern, hatten mehrere Dechante und Pfarrer der Diözese ihre Gemeinden zu kleinen freiwilligen Naturalien­spenden für die Lehrer bewogen, doch sank nach Ansicht des Bischofs Creits dadurch der Schulbesuch nur noch weiter: „Denn der Bauer schätzt den Lehrer als einen armen dürftigen gering, und der Lehrer muß den Bauern schonen und darf ihn nicht mehr zwingen seine Kinder fleißig in die Schule zu schicken, wenn er nicht den kleinen Beitrag verlieren will“ 13). In der Diözese Budweis verschafften sich die Lehrer zu ihren 75—80 fl., die sie meist statt der staatlich bestimmten 130 fl. 14) erhielten, einen zusätzlichen Erwerb als „Bierschenkenfiedler“. Als Taglöhner hätten sie sich wenigstens 1 fl. im Tag verdienen können und der einzige Anzie­hungspunkt dieses Berufes blieb nur mehr das Privileg, von der Rekruten­stellung befreit zu sein. Bischof Schaffgotsch hielt einen Mindestgehalt von 300 fl. jährlich für angemessen. Auch der Schulbesuch in dieser Diö­zese, in der viele Orte noch nicht eingeschult waren, ließ sehr zu wün­schen übrig, da sich Beamte, Ortsvorsteher und einige Seelsorger noch nicht genügend für ihn einsetzten. 1811 besuchten von 78.141 schulpflich­tigen Kindern nur 52.534 die Schule, 25.607, also fast ein Drittel, blieben ohne Unterricht. In dieser Zeit begann man auch das Kopfrechnen im Unter­richt zu pflegen. Kostenlose Schulbücher für die ärmeren Kinder waren nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Als Ansporn für die Lehrer schlug Schaff­o) 1819 XI 11. K.F.A. 235/50/6. i») 1808 XII 30. K.F.A. 237/72/1. 11) 1810 XI 8. Ebendort n. 2. 12) Ebendort. 13) 1811 XII 31. Ebendort n. 3. 14) Nach den Bestimmungen des Jahres 1785 sollte ein Landschullehrer jährlich 130, ein Gehilfe 70 fl. Gehalt empfangen. Joseph Alexander Frhr. von H eifert, Die österreichische Volksschule, 3. Bd., Prag 1860, S. 204 f. — Die Lage der Volksschullehrer blieb während der ganzen franziszeischen Epoche ver­besserungsbedürftig. Meynert, a. a. O., S. 224.

Next

/
Oldalképek
Tartalom