Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
WEINZIERL-FISCHER, Erika: Visitationsberichte österreichischer Bischöfe an Kaiser Franz I. (1804–1835)
Visitationsberichte österreichischer Bischöfe an Kaiser Franz I. 247 2. Die staatlich eingeführten Institutionen. Deutsche Volksschule. Zu den bedeutendsten Leistungen Maria Theresias und ihres Sohnes gehören die Einführung der deutschen Volksschule in der österreichischen Monarchie und die unermüdliche ernste Sorge für das gesamte Unterrichtswesen. Unter Maria Theresia besaßen die Aufsicht über die in jedem Pfarrbezirk zu errichtende Volksschule ein von der Regierung bestellter Schuloberaufseher und die Kreisämter unter der Leitung der Gubernien 4). Kaiser Franz dagegen unterstellte im Jahre 1804 die Volksschulen den bischöflichen Konsistorien2). Obwohl die Konsistorien den landesfürstlichen Gubernien untergeordnet waren und nach Beidtel „nur die kaiserlichen Verordnungen in Ansehung der Lehrmethode, der Lehrbücher, der Prüfungen und der Aufsichtsform zu vollstrecken hatten“ 3), nahmen doch die Bischöfe bedeutenden Einfluß auf die Gestaltung des Schulwesens 4), das auch in ihren Visitationsberichten immer einen breiten Raum einnahm. Kam das Gegeneinander der beiden Interessensphären Kirche und Staat manchmal auch hier zum Ausdruck, so dürfen wir doch gerade in dem damaligen Ausbau des niederen Unterrichtswesens, in dem Österreich bis in unser Jahrhundert hinein vorbildlich geblieben ist, eine der schönsten Früchte des gemeinsamen Wirkens dieser beiden Mächte sehen. Daß die Schulpflicht der Kinder ebenso wie die Blatternschutzimpfung 5) bei der Bevölkerung zunächst auf Widerstand stieß und ihrer Durchführung Hindernisse verschiedenster Art entgegenwirkten, ist nicht verwunderlich. Diese finden in den bischöflichen Berichten vor allem Erwähnung. So war z. B. in manchen Orten des oberösterreichischen Mühl- und Hausruckviertels der Schulbesuch besonders schlecht und die Linzer Bischöfe Gail und Hohenwarth sahen eine der wesentlichsten Behinderungen des Schulwesens in der Not der Lehrer6). Diese — infolge der Teuerung der Kriegsjahre7) ohnedies viel zu schlecht dotiert8) — mußten sich außerdem noch selbst die Lehrmittel beschaffen. Auf Nebenerwerbe angewiesen, überließen sie daher den Unterricht gegen Kost und einen Jahresgehalt von 24 fl. einem halbgebildeten Gehilfen. Lehrerwitwen und Waisen blieben gänzlich unversorgt und die trostlose wirtschaftliche Situation des Lehrerstandes war nicht geeignet, wertvollen Nachwuchs zu werben. Im 1 2 3 4 5 * 7 8 1) Beidtel, a. a. O., S. 53. 2) Gustav Strakosch-Graßmann, Geschichte des österr. Unterrichtswesens, Wien 1905, S. 158. 3) Beidtel, a. a. 0., S. 166. 4) Siehe unten S. 252. 5) Siehe unten S. 257 ff. «) 1806 XII 12, 1815 XI 24. K.F.A. 235/50/1, 2. 7) Siehe oben S. 240 f. 8) Siehe unten S. 248 ff.