Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
WEINZIERL-FISCHER, Erika: Visitationsberichte österreichischer Bischöfe an Kaiser Franz I. (1804–1835)
242 Erika Weinzierl-Fischer Das Verhältnis des Staates zur Kirche in jener Zeit bestimmte aber nach wie vor der Geist des Josephinismus le), wenn auch manche josephini- sche Maßnahmen aufgehoben oder allmählich gelockert wurden 16 17) und man sich am Ende der Regierung Franz I. vielleicht auch mit dem Gedankeh eines Konkordates mit Rom trug18). Dementsprechend begann auch die Reihe der von den Bischöfen in ihren Berichten zu beantwortenden Fragen mit jener nach der Befolgung der Verordnungen in publico-ecclesiasticis 19) und auch alle folgenden 20) hätten ebenso gut aus der Kanzlei des Reformkaisers selbst kommen können. Die Berichte der Bischöfe im Verlaufe der oben skizzierten drei Dezennien über die Auswirkungen des Josephinismus 21) und seiner Institutionen auf Klerus und Volk führen bald zu der Erkenntnis, daß der Satz vom vielfältig schillernden und daher nur biographisch und auf Grund weitver16) Da hier nicht auf die unterschiedliche Wertung des Josephinismus durch die Forschung der Vergangenheit und Gegenwart eingegangen werden kann (vgl. z. B. Eduard Winter, Der Josefinismus und seine Geschichte, Brünn— München—Wien 1943, und Ferdinand M a a ß, Der Josephinismus, Fontes rerum Austriacaruni 71—72, Wien 1951—1953), sei nur darauf hingewiesen, daß man bei dieser derart komplexen Erscheinung sowohl die äußeren Anlässe, die zu ihr führten, als auch die Stellung der Reformer zur katholischen Kirche und deren Recht in Betracht ziehen muß. Denn die Reformbedürftigkeit mancher kirchlicher Institutionen am Ausgang des Barock und das ehrliche Bemühen Josephs II. und einiger seiner Mitkämpfer (W inter, S. 148 ff.) können ebenso wenig geleugnet werden wie der maßgebliche Einfluß des Staatskanzlers Kaunitz, des unbeirrbaren Gegners des Heiligen Stuhles, auf die Bildung des „neuen Staatskirchen- tums“ (M a a ß, S. 47 ff. und II, S. 109). Auch der Erfolg der josephinischen Reformen selbst war ja ebenfalls durchaus nicht einheitlich. Man denke z. B. nur an die doch positiv zu bewertende Pfarregulierung in Innerösterreich im Gegensatz zu den radikalen Klosteraufhebungen und dem ebenso fruchtlosen wie unvernünftigen Kampf gegen bestimmte Formen der Volksfrömmigkeit. Etliche Züge des sich aus den Visitationsberichten ergebenden Bildes entsprechen der Deutung von Fritz V a 1 j a v e c, Der Josephinismus, München 19452. 17) W i n t e r, a. a. O., S. 271 ff. und Valjavec S. 19. ls) Ferdinand S chö n s t ei n e r, Religion und Kirche im josefinischen Staatswesen, Jahrbuch des Stiftes Klosterneuburg, 4, 1912, S. 122. Vgl. dazu Bibi, a. a. O., S. 380. 19) „1.Utrum generaliter ordinationes in publico-ecclesiasticis rite effectuen- tur?“ Aus dem Bericht des Bischofs Verhovac von Agram 1811 I 20, K.F.A. 231/2/4. 20) „2. An devotionis et divinorum ordo ubique accurate observetur? 3. Qui sacerdotes tam e clero saeculari, quam et regulari in suis officiosis functionibus, signanter in re litteraria, et re pauperum semet distinguunt? 4. An ecclesiastica et pia legata juxta sensum et voluntatem fundatorum rite- persolvantur? 5. Num superiores locorum, parochiarum patroni, aut eorundem vices gerentes incumbentes sibi obligationes nulla vel in qua parte negligant? 6. Quanam sit ratio cogitandi? Religiositas? et moralitás tam animarum curatorum et individuorum in officiis constitutorum, quam et ipsius populi ruralis, et in civitatibus existentis?“ — Ebendort. 21) Diese Bezeichnung scheint allerdings in den Berichten nicht auf und auch der Name Josephs II. wird nur selten genannt.