Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

228 Anna Hedwig Benna hofStellenverordnungen dar173). Kollowrat kritisierte die Praxis der Po- lizeihofstelle, die dem Zentralbücherrevisionsamt jegliche, selbständige Er­ledigung nahm und trotz Personalmangels die Geschäftsstücke an sich zog und als Zensoren meist ohnehin schon überlastete Staatsbeamte verwendete. Kollowrat bemäkelte vor allem das Auf hören der beratenden Sitzungen bei der Polizeihofstelle und setzte sich für die Ausarbeitung neuer Beurteilungs­maßstäbe und für die Schaffung eines Rekursweges von den Revisions­ämtern zur Polizeihofstelle ein174). Kaiser Franz verlangte darauf von Sedlnitzky einen ausführlichen Bericht, inwieweit Veränderungen in den Beurteilungsmaßstäben der Polizeihofstelle seit der Instruktion von 1810 vorgekommen seien175). Noch vor der Erfüllung dieses kaiserlichen Auf­trages, dem Sedlnitzky verhältnismäßig zögernd nachkam, reichten die Wie­ner Buchhändler ein Hofgesuch an den Kaiser ein, in dem sie zur Abstellung aller gravamina um die Errichtung einer aus Gelehrten und wissenschaftlich gebildeten Männern zusammengesetzten Behörde, welche als letzte Instanz über alle im Buchhandel vorkommenden Beschwerden zu entscheiden hätte, baten 17°). Sedlnitzky entledigte sich des ihm, durch Kabinettschreiben vom 26. August 1839 177) erteilten Auftrages mit Vortrag vom 31. Mai 1840 178). Der Präsident der Polizeihofstelle versicherte, die Zensurinstruktion von 1810 sei nach wie vor der Leitstern der Zensur, man könne jedoch auf beschwerden im allgemeinen keine rücksicht nehmen, wenn klagen aus speziellen anläs- sen kommen, so wird die hofstelle einschreiten. Allerdings gab Sedlnitzky die Verwendung von Aushilfszensoren durch seine Hofstelle zu und bean­tragte für einige von ihnen eine feste Anstellung. Kollowrat und die übri­gen Mitglieder der Staatskonferenz schlugen dem Kaiser die Genehmigung der Anträge Sedlnitzkys vor, beantragten jedoch die Aufhebung der, mit der Zensurinstruktion von 1810 in Widerspruch stehenden Verordnungen der Polizeihofstelle. Die kaiserliche Entschließung vom 3. Oktober 1840 trug daher Sedlnitzky auf, sein augenmerk auf die beschleunigung des Zensurgeschäftes zu richten179). Sedlnitzky kam den ihm gestellten Auf­trägen der Staatskonferenz tatsächlich nach 180). Einen letzten Anstoß zur Umbildung der Zensurbehörden gab schließlich die berühmte Petition der geistig Schaffenden181) Wiens. Die Petenten folgerten aus dem Recht, 173) Ebenda, Benna, a. a. O., S. 203—205. 174) Ebenda, Benna, a. a. O., S. 205. 17ä) Ebenda, Benna, a. a. O., S. 206. 176) ST C 586/1840, MKA 648/1840. Hofgesuch der Wiener Buchhändler, 1840 April 10. Benna, a. a. O., S. 209. 177) MKA 1153/1839. Benna, a. a. O., S. 209. 178) MKA 1054/1840. 179) MKA 1054/1840. Benna, a. a. O., S. 210, 211. 189) MKA 1810, 1955/1840, Kab. ZI. 1503. Benna, a. a. O., S. 211, 212. 1840. 181) Metternich, Nachgelassene Papiere 2, S. 233 f. Grillparzer an der spitze und selbst Metternichs getreuer Zedlitz, Ladislaus Pyrker und die ange­sehensten Professoren der natur- und geisteswissenschaften, der medizin und der rechte, selbst die ängstliche arbeitsbiene Chmel.

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