Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle 227 suchungskommission hatte der Oberkommissar der Wiener Polizeiober­direktion, Noe, maßgeblichen Anteil169). In dieser Zeit, in der das europäische Staatensystem von innen her schweren Erschütterungen ausgesetzt war und die ersten Einbrüche in Metternichs System der Beharrung offenbar wurden, fielen die Versuche, innerhalb der Monarchie und für die Monarchie selbst eine Zentralüberwa­chungsstelle zu schaffen170 171). Diese Kommission, bestehend aus Vertretern der Staatskanzlei, der Polizeihofstelle und der staatsrätlichen Justizabteilung, eröffnete 1834 unter dem Vorsitz des Staatskanzlers ihre Tätigkeit. Bei der Zentralüberwachungsstelle strömten die Berichte der Polizeibehörden des In- und Auslandes sowie die Ergebnisse der Briefüberwachung zusammen. Diese wurden lithographiert und dem Kaiser, Metternich, Sedlnitzky sowie dem Erzherzog Rainer und der staatsrätlichen Justizabteilung zugestellt. 1845 wurde ein eigenes, ungarisch-siebenbürgisches Informationsbüro errichtet und Sedlnitzky mit dessen Leitung betraut. Den Mitgliedern dieses Büros wurden alle verfügbaren Informationsquellen, wie amtliche und Konfidenten­berichte an die Polizeihofstellen, diplomatische und Konsularkorresponden­zen und hofkriegsrätliche Mitteilungen von Militärbehörden in Ungarn und Siebenbürgen zur Verfügung gestelltln). Ein letzter Umgestaltungsversuch der Zensur erfolgte noch knapp vor dem Ausbruch der Revolution des Jahres 1848. Die Genesis dieses Ereig­nisses lag allerdings etwas weiter zurück. Anstoß zu dieser Umbildung der Zensurbehörden gaben Beschwerden der Wiener Buchhändler über den Ge­schäftsgang der Polizeihofstelle in Zensursachen. Die Verfasser führten in ihrem Memorandum aus, einzig und allein in Österreich, in keinem anderen, deutschen oder europäischen Staat, sei die Zensur mit der Polizei verbun­den. Die Beurteilung literarischer Werke sei damit Männern überlassen, die nichts von Literatur verstünden, sondern nur aus einem ganz fremd­artigen, polizeilichen Standpunkt heraus ihre Gutachten abgaben. Die Buch­händler bemängelten vor allem das Fehlen eines Instanzenzuges in Wien; infolge der Unterordnung des Zentralbücherrevisionsamtes unter die Poli­zeihofstelle entfiele die sonst in den Ländern, wo die Revisionsämter den Landesregierungen untergeordnet seinen, bestehende Möglichkeit, an die Landesstelle und die Hofkanzlei zu rekurrieren172). Kollowrat, der diese Beschwerden mit einem Vortrag einbegleitete, legte dem Kaiser an Hand einer, von ihm dem Zentralbücherrevisionsamt abgeforderten Auskunft die schrittweise Verschärfung der Zensurinstruktion von 1810 durch Polizei­169) J. K. Mayr, Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeit­alter des Fürsten Metternich (Inventare österreichischer staatlicher Archive 5/2, 1935) S. 83. 17°) Reinöhl, Archival. Zs. 38, S. 269 f. 171) H. Schiitter, Aus Österreichs Vormärz, Bd. 3 (1912) S. 73, Anm. 62, Benna, a. a. O., S. 105, 106. W2) MKA 1153/1839, Benna, a. a. O., S. 201 ff. 15*

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