Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

GASSER, Peter: Das spanische Königtum Karls VI. in Wien

Das spanische Königtum Karls VI. in Wien 185 müssen glaubte, lag die Bedeutung Mailands und der Lombardei als neural­gischer Punkt der europäischen Mächtepolitik, als Schlüssel Italiens, allen klar vor Augen. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte ein Kaiser aus dem Hause Habsburg im Kampfe mit Valois die Lombardei errungen und seine Rechte als Lehensherr siegreich zu behaupten verstanden. Allein vornehmlich spanischen Waffen war der Erfolg zuzuschreiben, der dem Reiche direkt nicht zugute kommen sollte. Das Herzogtum Mailand ver­blieb zwar ein Reichslehen, verwaltet wurde es jedoch von der spanischen Linie des Hauses. Nun war diese 1700 mit dem Tode Karls II. erloschen. 1711 war auch die Aussicht, eine neue zu gründen, weitgehend geschwunden. Von Wien aus sollten nun die Geschicke der europäischen Nebenländer Spaniens ge­lenkt werden. Es hätte die Möglichkeit bestanden, sie aus dem ständig an ihrem Lebensmark zehrenden spanischen Verwaltungsapparat zu lösen und in einer immer fester werdenden Form den Erbländern anzuschließen. Zunächst geschah dies jedoch nicht. Eine Reihe verhängnisvoller Entschei­dungen des Herrschers setzte nun ein, deren Ursache wir in seiner ihm charakteristisch anhaftenden Unfähigkeit, Erreichbares von Unerreich­barem zu trennen, zu finden glauben. Über 3000 in spanischer Sprache abgefaßte Aktenstücke: „Spanischer Rat — Dekrete Karls VI.“ aus den Beständen des Haus-, Hof- und Staats­archivs sprechen deutlich. Die spanischen Könige hatten für die Verwaltung ihrer italienischen Besitzungen den sogenannten „Consejo de Italia“ in Madrid geschaffen. Diesen Beamtenkörper brachte nun Karl nach Wien und gestaltete aus ihm am 29. Dezember 1713 den „Consejo de Espana“, den spanischen Rat1). Die Namensgebung an sich spiegelt des Kaisers Standpunkt, von sei­nen Rechten an Gesamtspanien keinen Deut preiszugeben, wieder. Als „Rey de Castilla, Leon, Aragon, Granada, Toledo, Valencia, Murcia, Galicia, der Indias orientales y occidentales, der Isias y tierra firma del Mar oceanico, als Conde de Barcelona y Rosseion“ unterschreibt er die Er­nennungsdekrete ‘seiner spanischen Beamten in der Wiener Hofburg2). Als 18jähriger Jüngling hatte Karl 1703, völlig durchdrungen von seiner ihn erwartenden Aufgabe, die glorreichen Traditionen seines Hauses fort­zusetzen, iberischen Boden betreten. Sieben schwere, mehr an Leid als an Freuden reiche Jahre hatte er dort, zuletzt nur auf Katalonien beschränkt, erlebt, seelische Beziehungen zum Volke, dessen Wesen ihm in mancher Beziehung „kongenial und sympathisch war“ gesucht und gefunden3). Bindungen, die Karl niemals abzustreifen vermochte. Sein ihm teuer gewor­*) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 4. 2) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 882 3) Oswald Redlich: Das Werden einer Großmacht — Österreich, 1938, Wien, Seite 113.

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