Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

REGELE, Oskar: Das ungarische Kriegsarchiv

416 Litera turberichte Anmerkungsapparat verzichtet hat und nur allgemein im Vorwort des 1. Bandes O. Becker, G. Lefebvre, M. Marion. A. Mathiez, D. Mornet, Ph. Sagnac, des 2. Bandes — für die Erscheinungen des Terrors — die amerikanischen Historiker Brinton, Gottschalk, Greer, Palmer, Siritch als Gewährsmänner nennt, wenige andere, darunter Aulard, im Text; Quellenbelege, Exkurse und Literaturnachweise sind für den 4. Band in Aussicht gestellt. Ohne einer endgültigen Beurteilung vorzugreifen, muß die Verlebendigung des Yorgebrachten durch reiche, oft wörtliche Quellen­zitate verschiedenartigster Provenienz — aus den staatsphilosophischen Schriften von Hobbes bis Rousseau, aus den finanztechnischen Denkschrif­ten eines Turgot oder Necker, den politischen der Mirabeau und Abbé Sieyés, aus Memoiren, Beschwerdeschriften und Presseartikeln, aus Proto­kollen und Akten der französischen Behörden und den Berichten auslän­discher Gesandter — hier besonders hervorgehoben werden. Es würde den Rahmen dieser Besprechung weit überschreiten, auch nur die Grundkonzeption des Werkes wiederzugeben. Es sei nur erwähnt, daß G. im 1. Band, die Wurzeln der Revolution und des sie ermöglichenden politischen Klimas zurückverfolgend bis in die Anfänge des Absolutismus unter Franz I. und Heinrich IV., ja sogar ins 13. Jahrhundert, eine ein­gehende Analyse des Königtums, der Stände, der administrativen, wirt­schaftlichen und finanzpolitischen Struktur, des Lebensstils und der geistigen Situation des „ancien régime“ vermittelt. Der These G.s, „eine Geschichte der Revolution, die mit dem Zusammentritt der Generalstände einsetzt, ist unvollständig“ (I, S. VI), kann zugestimmt werden; obwohl „dieser 1. Teil keine Geschichte Frankreichs im 18. Jahrhundert sein kann und will“ (I, S. VII), hätte jedoch G. m. E. die Ereignisse weniger — „ex eventu“ — auf die nachfolgende Revolution hin interpretieren sollen. Ein Beispiel: Viele Maßnahmen Ludwigs XVI., die besonders stark kriti­siert werden, entsprangen in der momentan gegebenen Situation durchaus sinnvollen Überlegungen, etwa die Zusammensetzung der ersten Regierung aus fortschrittlichen und konservativen Elementen, oder die Wieder­zulassung der Parlamente (I, S. 200 f.). Es wird an einigen Stellen fest­gestellt, z. B. nach dem Rücktritt Turgots (I, S. 219), dann wieder nach Neckers erstem Rücktritt (I, S. 237), daß damit der Verzicht auf die Reform und damit die Notwendigkeit der revolutionären Lösung feststand. Die mehrmalige Anführung solcher angeblich entscheidender Fehler zeigt nur, daß der Weg in die Revolution nicht die Folge eines dieser Fehler, auch nicht Ludwigs XVI., war, sondern daß die unlösbaren Widersprüche in der sozialen, wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Situation in ihrer gegenseitigen Verquickung, die G. so zutreffend schildert (vgl. besonders I, S. 380 und 401), den Nährboden derselben darstellten; zu einem wesentlichen Teil allerdings dadurch, daß die handelnden Personen durch ihre Befangen­heit in der Problematik dieser Verquickung bei ihren Reformversuchen scheitern mußten. Eine weitere kritische Stellungnahme erfordert die historische Me­thode G.s, die von jener Entwicklung der deutschen Geschichtsschreibung bestimmt ist, die der italienische Geschichtsphilosoph Carlo Antoni so

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