Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

CORETH, Anna: Der „Orden von der Stola und den Kanndeln und dem Greifen“ (Aragonesischer Kannenorden)

36 Anna Coreth mit diesem kleinen Beitrage die Lücke wenigstens insoweit ausfüllen zu können, als dies ohne die spanischen Quellen möglich ist8). Für die beiden Quellen, auf die Lambeck hinweist, zeigte eine Persön­lichkeit allerdings gleich das lebhafteste Interesse: Kaiser Leopold I., den ja sein Bibliothekar über seine Studien laufend unterrichten mußte. Er schreibt eigenhändig zwei Billette an Lambeck9), von denen das erste wörtlich lautet: Chare Lambeci. Velim, ut mihi quam primum mittas epistolam illam divi Friderici Caesaris, in qua sit mentio illius ordinis Lobkowitio collati, prouti etiam codicem manuscriptum e Ambrasianis, qui de illo Ordine Temperantiae tractat. Alia vice plura ordinis interim vide et de gratia mea secura vive. 17. Julij 1670. Leopoldus. Im zweiten Billet vom 9. August desselben Jahres bittet er um die Übersendung einer Kopie der Friedrichurkunde für Nikolaus von Lobko- wicz 10) und spricht dann mit großem Interesse von den Schriften jenes berühmten Humanisten Bohuslav von Lobkowicz-Hassenstein, des Sohnes des Nikolaus. Während auf die Friedrichurkunde später näher eingegangen werden muß, interessiert uns zuerst die Ambraser Handschrift Nr. 321, eben jene, von der Leopold spricht, welche die Ordensstatuten enthält. Sie war im Besitze Erzherzogs Ferdinands II. von Tirol oder seines Nachfolgers, Erzherzog Maximilians des Deutschmeisters, ist im späten 16. Jahrhundert entstanden und enthält Urkunden, Urbar- und Chronikauszüge, historische Aufzeichnungen, zum Teil aber auch solche über Rechtsgewohnheiten zum praktischen Gebrauch11). Die Articul vnnd Ordnung der Gesellschafft mit der Weissen Stol, Khandl vnnd mit dem Greiffen füllen die Folien 118 v bis 120 v und folgen auf die Statuten des österreichsichen Adlerordens. Unter Petrus Lambeck erhielt die Handschrift die Signatur der Hof­bibliothek Codex juris civilis 82, wurde aber anläßlich der Gründung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs im Jahre 1749 ausgeschieden, um einige Zeit darauf diesem einverleibt zu werden12). 8) Anfragen betreffend Quellen und Literatur an das Archivo Historico Nációnál in Madrid und an das Archivo de la Corona de Aragon in Barcelona brachten kein positives Ergebnis. 9) Nat. Bibi. HS. 7628, Fol. 39 und 40. 19) Auch Lobkowic oder Lobkowitz. 11) Der Titel lautet: Chronickh etliche Freyhaiten Österreich, Cärnthen vnnd Steijr betreffendt, mer die einkhommens vnnd zoll der gedachten Lännder, auch zwen Heürat der Österreichischen Fürsten. 12) Am 16. Juli 1754. Vgl. Gesamtinventar des Haus-, Hof- und Staats­archivs, Bd. Ill, S. 254—258. Sie erhielt hier die Signatur Nr. 84, heute blau 38. Bei Böhm, Die Handschriften des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs (Wien 1873), sind in dem Verzeichnis über den Inhalt der Handschrift die Statuten des Kannenordens versehentlich ausgelassen.

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