Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

CORETH, Anna: Der „Orden von der Stola und den Kanndeln und dem Greifen“ (Aragonesischer Kannenorden)

Der „Orden von der Stola und den Kanndeln und dem Greifen' 37 Nun fand sich überdies unter den Handschriften dieses Archivs eine viel ältere (Böhm 107, blau 43), die sich als Vorlage für den größten Teil der Ambraser Handschrift erwies und in diese mit dem gesamten Inhalt — einschließlich der Ordensstatuten — in unveränderter Reihenfolge über­tragen worden ist. Schrift und Aufmachung der Vorlage — sie besitzt einen braunen gepreßten Ledereinband — verweisen eindeutig in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts und auf dem ersten Blatt trägt sie die Notiz: Bibliothecae Archiducis Ferdinandi. Der vierthe tail13). Sie muß daher im Besitze Ferdinands I. gewesen sein, bevor er böhmischer König geworden war, also vor dem 23. Oktober 1526. Die erste Eintragung ist der Text der Goldenen Bulle Karls IV., die letzte der Wortlaut der Georgenberger Hand­feste von 1186. Die Handschrift ist von 3 Händen geschrieben, die einander nach Folio 68 und nach Folio 122 ablösten. Die Ablösung geschieht jeweils am Ende einer Seite mitten im Text, was darauf hindeutet, daß wohl nicht Einzelstücke zur Vorlage dienten, sondern daß auch dieser Codex schon auf eine oder mehrere ältere Textsammlungen zurückgeht. Der Großteil des Inhalts, vor allem im ersten Teil bis etwa zur Mitte (Fol. 112 b), stammt aus der Frühzeit Friedrichs III. (bis 1446); darunter befinden sich auch unsere Statuten (Fol. 69 r—70 v). Die spätesten Stücke reichen bis 1496. Aus dem undatierten Statutentext selbst ergibt sich nun als terminus ante quem für die Abfassung der Tod des Königs Alphons V. von Aragon am 27. Juli 1458. Schon die Überschrift gibt an, daß er es sei, der diese Artikel und Verordnungen ausgibt, was im ersten Satz nochmals betont wird, während es am Ende heißt, daß jeder, der zwei Heldentaten vollbracht habe, dies dem König Alphons als dem Großmeister des Ordens melden müsse. Alphons von Aragon, geboren 1396, war seinem Vater Ferdinand I. schon am 2. April 1416 in der Regierung von Aragon, Valencia, Mallorca, Sizilien, Sardinien und der Grafschaft Barcellona gefolgt. Es ist also der Zeitraum zwischen 1416 und 1458 für die Abfassung des wahr­scheinlich spanischen Originals möglich. Die Frage, ob wir es mit einer wortgetreuen Übersetzung dieses Originals zu tun haben, ist für uns ohne dessen Kenntnis nicht zu beantworten 14). Der Text zeigt einige Ähnlichkeiten mit dem der Gründungsurkunde des Adlerordens 15), er trägt allerdings kein Datum. Trotzdem irren Lam- beck und seine Nachfolger16), wenn sie den hier genannten Ordenschef als 13) Die drei ersten Teile sind nicht mehr vorhanden. 14) Es fällt auf, daß in der älteren Handschrift (blau 43) nach dem letzten Punkt ein etc. steht; doch ist aus der ganzen Textgestaltung heraus keineswegs anzunehmen, daß mehr als Formelhaftes weggeblieben sei, wie dies auch anfangs beim Namen des Königs geschieht. 15) Vgl. hier wie dort die Nennung dessen, der den Orden ausgab, in der dritten Person, ferner auch die Anordnung der Punkte. 16) Marquard Herrgott, a. a. O.; es läuft diese Tradition in der öster­reichischen Landes- und Lokalgeschichte lange weiter; vgl. Joseph Bergmann

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