Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert
Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landesgerichte 31 Das wird noch durch eine Stelle bei Stolz bekräftigt: Sagt zeug das albeegen zu der stifft der herr prelat zu Rot ain Schreiber mitsampt seinem richter hinein in denPillersee mit bracht sunst die annderweil im jár hab die Schreiberei ain pfarrer von Pillersee verricht“ 106). In späterer Zeit wird ein Hofmarkschreiber vom Abt des Klosters bestellt, der in Fieberbrunn seinen Sitz hatte. Ca. 1780 wird im Dorf Fieberbrunn ein Haus „beim Hofmarkschreiber“ genannt107). Daß außerhalb des Landgerichts und der sonst vorhandenen Beurkundungsstellen der geistlichen Grundherrschaften und des Adels Urkunden ausgestellt wurden, erscheint in den Weistümern für „die prelaten, gots- heiser, die vom adl, burger und ander, die ihre aigne insigl in der herr- schaft haben“ für erlaubt. Nachweisen konnte ich eine solche Beurkundung jedoch nur in einem einzigen Falle. Die Urkunde ist 1308 ausgestellt und trägt die genaue Ortsangabe der Ausfertigung: „ ... datz ist geschehen datz Sei in dez pfarrer haus ...“ Der Schreiber dieser Urkunde ist in anderen Urkunden nicht mehr anzutreffen und dürfte wohl einer der Geistlichen, die in der Urkunde genannt sind, gewesen sein108). Über die Urkundenschreiber der drei Gerichtsbezirke Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg läßt sich zusammenfassend sagen: Die meisten Urkunden wurden in den Städten, die die Sitze des Land- und Stadtgerichtes waren, in Schreibstuben von Landgerichtsschreibern geschrieben, die sich erst seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts dauernd nachweisen lassen. Diese Feststellung deckt sich mit der Vorschrift des bayrischen Landrechtes von 1346, in welchen die Einrichtung von Gerichtsschreibern gefordert wird, und bestätigt zugleich die Annahme, daß man in den Großteil der Urkundenschreiber Landgerichtsschreiber zu sehen hat. Eigene Schreiber für die Stadtgerichte sind im 14. Jahrhundert nicht nachzuweisen. Die Ausfertigung der Urkunden erfolgte sowohl für das Stadt- als auch für das Landgericht in einer gemeinsamen Schreibstube durch den dafür aufgestellten Landgerichtsschreiber. Stadtschreiber treten erst viel später auf. Von dem Adel innerhalb der Landgerichte ist nur das Geschlecht der Kummersbrucker von größerer Bedeutung. Auch diese hatten für die Ausfertigung ihrer Urkunden eigene Schreiber. Sicher nachweisbar sind dann ferner Schreiber in den großen Grundherrschaften Salzburg im Zillertal im Landgerichte Rattenberg und Rottenburg und in der Hofmark Pillersee des Klosters Rot im Landgerichte Kitzbühel. Anschließend sei noch kurz das Ergebnis der Diktatuntersuchung mitgeteilt. Wie oben bereits dargelegt wurde, lassen sich die Urkunden wohl 106) Stolz, Landesbeschreibg. Arch. f. österr. Gesch. Bd. 107, S. 93. 107) A. a. O. 108) Hauptstaatsarchiv München, Lang Reg. Boica Bd. V, S. 130.