Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

WINTER, Otto Friedrich: Der Bestand „Archivbehelfe“ des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Österreich 319 und aller Acten“ vorgesehen u). Zu dieser archivwissenschaftlich höchst bedeutsamen Tat, durch die die eigentliche Konstituierung des Bestandes „Archivbehelfe“ in den im Wesentlichen auch noch für die heutige Ordnung maßgebenden Grundsätzen erfolgte, wurde ergänzend im April 1868 von Meiller und Thomayr ein Bestand „Ältere, nicht mehr im täglichen Ge­brauche stehende Repertorien über Acten und Urkunden“ geschaffen und im heutigen AB. 17 verzeichnet; die Grundlage bildeten wohl die in Chmels Arbeitsbericht erwähnten 21 Bände älterer Repertorien zusammen mit aus der Handschriftensammlung ausgeschiedenen11 12), auch einige im AB. 16 enthaltene, seither überholte Repertorien fanden darin Aufnahme. Die Signierung und Verzeichnung im AB. 17 erfolgte nach Ländern mit Ko­lumnenzahlen, die die fortlaufende Numerierung des ganzen Bestandes und innerhalb der einzelnen Länder ausdrücken; die späteren, bis 1899 rei­chenden Nachträge sind einfach mit fortlaufenden Nummern angereiht. Unter ihnen finden sich die Benützerjournale seit 1880, die nicht als Archivbehelfe im eigentlichen Sinn anzusprechen sind und deren Einteilung wohl den Anstoß zur späteren Einfügung weiterer Teile der Registratur des HHStA. in den Bestand gegeben hat, ein Beweis dafür, daß das Verständnis für das hohe Niveau des Ordnungszustandes der Archivbehelfe in den AB. 16 und 17 in den zwei letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts weitgehend verlorengegangen ist. Von den Gesamtübersichten gibt der von Rosner zwischen 1840 und 1850 angelegte, 1867 noch verwendete AB. 4, sowie der von Rosenauer angelegte, noch 1886 in Gebrauch stehende AB. 5 die Re­pertorien zu den einzelnen Beständen nach der Signierung des AB. 16, die nur in einzelnen Fällen Verschiebungen erfahren hat. Das von Schwab 1908 verfaßte Aufstellungsverzeichnis der Lager- geschoße VII—XI des neuen Archivgebäudes (AB. 24) führt als Fund­behelfe der einzelnen Bestände nur die in dem ebenfalls von ihm zusammen­gestellten AB. 18 enthaltenen sogenannten „Sammelmappen der Aufstel­lungsverzeichnisse“ an (I—XV mit Subnummem, heute AB. 26—40), die seit etwa 1880 für zahlreiche Bestände angelegt worden waren 13). Für den Verlust der Übersicht und die Zersplitterung der Behelfe hat Bittner mit 11) Heute in AB. 518. 12) Vgl. Reg. d. HHStA, ZI. 223/1868; die letzteren Repertorien hatten inner­halb der Handschriftensammlung eine eigene Reihe gebildet, die im Hand­schriftenkatalog von 1812—1819 (AB. 446) auf den Seiten 489 bis 501 einge­tragen war. Diese Seiten wurden anläßlich der Anfertigung des AB. 17 entfernt und wahrscheinlich vernichtet; vgl. dazu Bittner, Gesamtinventar, Band I, S. 145*, Anm. 2. Andrerseits wurden später nach Vermerken Böhms im AB. 17 einige der dort eingereihten Bände in die Handschriftenabteilung übernommen. Das Fehlen von zwingenden Einteilungsgründen in Anbetracht des künstlichen und vielfach willkürlichen Aufbaues sowohl der Handschriftenabteilung als auch der Archiv­behelfreihe des HHStA. macht auch heute noch eine genaue Scheidung in ein­zelnen Fällen problematisch. Einzelne Stücke des AB. 17 wurden später auch in andere Bestände, z. B. Reichsakten in genere und Mainzer Reichstagsakten, eingeteilt. 13) S. u. Abschn. 3. Verweise darauf, allerdings mit älteren, den heutigen nicht mehr entsprechenden Signaturen, enthält schon der von Winter um 1884 verfaßte AB. 12.

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