Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

WINTER, Otto Friedrich: Der Bestand „Archivbehelfe“ des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

320 Archivberichte Recht „das seit 1868 immer mehr durchdringende Abteilungssystem“ 14) haftbar gemacht. Einen Einblick in die Wirkung dieses Referentensystems gewährt der Zettel „Repertorien, Register, Aktenverzeichnisse“ in dem von Winter 1892 verfaßten und 1895 ergänzten AB. 23, auf dem ein sehr dürf­tiger, unsystematisch angeordneter Teil der Archivbehelfe, der noch ge­schlossen aufgestellt war, verzeichnet ist; ferner der Zettel „Repertorien der Filialen“ (bzw. IX. Geschoß, Wandstelle a und b) des 1902—1906 ver­faßten Aufstellungsverzeichnisses der Abteilungen (AB. 6/2), der am Rande den Vermerk trägt: „Mit den älteren Repertorien und Zetteln wissen umzu­gehen; Bittner, Hőnél, Schwab“ 15). Die im AB. 17 zusammengefaßten „nicht mehr im täglichen Gebrauch stehenden Repertorien“ wurden von der Zersplitterung durch das Abteilungssystem nur geringfügig betroffen; sie erscheinen im Schlitterschen Aufstellungsverzeichnis von 1892 (AB. 10), fol. 54, 55, und zum Teil im Aufstellungsverzeichnis der Filiale Josefsplatz 1886—1895 (AB. 13), fol. 59, als geschlossener Bestand. Nach dem von Gooß und Luntz 1913 verfaßten Aufstellungsverzeichnis aller Bestände (AB. 7/1) waren die Archivbehelfe — brauchbare und außer Gebrauch gesetzte — im IV. und IX. Lagergeschoß des neuen Gebäudes, jeweils auf den Wandstellen a und b, annähernd nach den zugehörigen Be­standgruppen geordnet, geschlossen auf gestellt; die Bezeichnung ist zum Teil nach den Rosnerschen Signaturen, in den meisten Fällen aber nach Titel und Betreff erfolgt. Dieses Ordnungsstadium ist die unmittelbare Vorstufe der in der Archivbehelfreihe des Generalkatalogs (AB. 25, bzw. 472) 1913 bis 1916 vorgenommenen fortlaufenden Numerierung, die bis heute in Gel­tung steht. Die in der Verwahrung der einzelnen Referenten befindlichen Behelfe mußten damals mittels schriftlicher Übergabsverzeichnisse vor­gelegt werden, um die Anlegung einer geschlossenen Archivbehelfreihe zu ermöglichen. Die Scheidung in gültige und außer Gebrauch gesetzte Behelfe wurde leider nicht wieder aufgenommen und an ihrer Stelle von den Wün­schen der Referenten bestimmte Gliederungsprinzipien — nach der Auf­stellung im IV. bzw. IX. Geschoß, nach dem Format (Bücher, Hefte, Zettel­kataloge), und, damit sich überschneidend, nach einer Reihung nach Be­standsgruppen — gewählt. Diese einander widersprechenden Einteilungs­grundsätze wurden im Gesamtinventar, das sich eben die Aufgabe stellte, den gegebenen Zustand zu verzeichnen, übernommen, sodaß noch in der heutigen Anordnung die unheilvollen Auswirkungen des Abteilungssystems deutlich spürbar sind. Im Zuge der Bearbeitung der Bestände für den General­katalog und das Gesamtinventar wurden aus diesen sowie aus der Hand­schriftensammlung entnommene Indizes und Verzeichnisse zu den Archiv­behelfen eingeteilt, darunter weiteres Archivgut, das durchaus nicht als 14) Gesamtinventar, a. a. O., Band I, S. 169; vgl. auch S. 146* ff. 15) Auch im AB. 18 weisen zahlreiche Vermerke darauf hin, daß Auf­stellungsverzeichnisse bei den Referenten aufbewahrt wurden. Zettelkataloge, die immer nur unter diesem Titel mit kurzer Betreffsbezeichnung erwähnt werden, bestanden schon seit jeher in größerer Zahl bei den Referenten, ohne eine syste­matische Zusammenfassung untereinander oder mit den anderen Archivbehelfen zu erfahren. Vgl. darüber auch Abschnitt 3.

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