Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
Dritte Konferenz der österreichischen Archivleiter am 6. und 7. Mai 1952 in Wien
314 Archivberichte ist auf Grund der Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des Justizministeriums zustande gekommen. 2. Bezüglich des Entwurfes eines Archivalienschutzgesetzes (Referent: Staatsarchivar I. Kl. Univ.-Doz. Dr. Goldinger), das den Schutz der Archivalien aus dem allgemeinen Denkmalschutzgesetz herauslösen sowie alle in anderen Gesetzen, Verordnungen und Erlässen enthaltenen einschlägigen Bestimmungen zusammenfassen müßte und alle unter Denkmalschutz gestellten Archivalien zu „res extra commercium“ erklären sollte, einigte man sich nach lebhafter Debatte, eine Kommission mit den für die Schaffung eines Archivgesetzes notwendigen Vorarbeiten zu betrauen. Dieses Gesetz hat den Archivschutz, die notariellen Befugnisse der Archive und die Forschungsarbeiten der Archivbeamten zu regeln. 3. Hinsichtlich eines Entwurfes von Richtlinien für Ak- tenskartierungen (Referent: w. Hofrat Ing. Dr. Regele, Leiter des Kriegsarchivs) wurde beschlossen, den für den Bereich des Österreichischen Staatsarchivs ausgearbeiteten Entwurf von Skartierungsrichtlinien, dem schließlich allgemein zugestimmt wurde, dem Bundeskanzleramt zur Genehmigung vorzulegen und darnach vom Archivamt als Erlaß des Bundeskanzleramtes an die Landesregierungen weiterzugeben. 4. In der Frage der einheitlichen Ausbildung der höheren Archivbeamten, die allen österreichischen Archivaren das Institut für österreichische Geschichtsforschung an der Universität Wien vermittelt, wurde beschlossen, das Bundeskanzleramt zu ersuchen, an die Landesregierungen des Burgenlandes, von Kärnten und Vorarlberg heranzutreten, damit diese die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung am Institut für Geschichtsforschung als unbedingtes Anstellungserfordernis verlangen. Bezüglich der geistlichen Archive soll an die Bischofskonferenz und an alle österreichischen Ordinariate das Ersuchen gerichtet werden, die Staatsprüfung am Institut wenigstens für Laien als Anstellungserfordernis zu verlangen. 5. Bei der Besprechung der Schulung von Restauratoren und Photographen (Referent: Landesarchivdirektor Dr. Popelka) wurde ein im Grazer Archiv verwendeter Siegelrestaurationsstift gezeigt. — Ferner wurde bekannt, daß im Haus-, Hof- und Staatsarchiv nach der Rückkehr von Staatsarchivar Dr. Blaas, der sich am Istituto di Patológia del Libro in Rom als Restaurator ausbildet, eine Restaurierungswerkstätte errichtet werden wird, die Interessenten aus allen österreichischen Archiven aufsuchen und als Lehrwerkstätte benützen können. 6. Bei der Diskussion über die Einrichtung von Restaurierungswerkstätten und Photoateliers (Referent: Stadtarchivdirektor Univ.-Doz. Dr. Geyer) wurde beschlossen, den Landesarchiven über die Bildstelle des Bundeskanzleramtes und des österreichischen Staatsarchivs den Bezug verbilligten Photomaterials zu ermöglichen. 7. Zur Frage der Herausgabe von Archivinventaren wurde erklärt, daß der Titel dieser Publikationsserie nunmehr „Inventare österreichischer Archive“ laute, um durch Weglassung des Ausdruckes „staatlicher“ auch den Landes- und Privatarchiven Gelegenheit zu geben,