Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

Dritte Konferenz der österreichischen Archivleiter am 6. und 7. Mai 1952 in Wien

Österreich E15 ihre Inven tare in dieser Reihe zu veröffentlichen. Die Landesarchive von Vorarlberg und Kärnten werden daher ihre Inventare in dieser Reihe her­ausgeben. 8. Hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Amtstitel für die Archivbeamten beim Bund und den Ländern (Referent: Landesarchivdirektor Hofrat Dr. Trinks) wurde beantragt, die Titel der Archivbeamtenschaft jenen der allgemeinen Verwaltung anzu­passen und statt der jetzigen folgende Bezeichnungen einzuführen: VI. Dienstklasse: Staats(Landes)archivkommissär, V. Staats (Landes )ober- archivkommissär, IV. Staats(Landes)archivrat, III. Staats(Landes)ober- archivrat, II. Ministerialrat — wirkl. Hofrat, dazu für den Leiter eines Archivs als Funktionstitel: Staats (Landes )archivdirektor. Ferner soll der Archivdienst nicht nur für die A- und B-Beamten, sondern für alle Kate­gorien eingeführt werden, was durch einfache Titelübertragung leicht er­reicht werden könnte (z. B. statt „Amtswart“: Archivwart). Nach ein­gehender Debatte wurde beschlossen, in diesem Sinne einen Titeländerungs­vorschlag auszuarbeiten und dem Bundeskanzleramt vorzulegen. 9. Bei der Erörterung des Problemes von Archivausstellungen (Referent: Stadtarchivdirektor Univ.-Doz. Dr. Geyer), die in der Öffent­lichkeit für die Archive und die in diesen geleistete Arbeit werben können, wurde festgestellt, daß in dieser Frage jedes Archiv nach seinen besonderen Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Publikums individuell Vorgehen soll. 10. Bezüglich eines einheitlichen Vorgehens bei Akten­entlehnungen in das Ausland (Referent: Staatsarchivar I. Kl. Univ.-Doz. Dr. Mikoletzky, Leiter des Finanz- und Hofkammerarchivs) wurde die Errichtung einer Zentralstelle für Auslandsentlehnungen ange­regt und schließlich erklärt, daß die Generaldirektion des österreichischen Staatsarchivs bereit sei, Sendungen in das Ausland zu übernehmen und weiterzuleiten. Die diesbezüglichen Bestimmungen würden allen Lamdes- archiven übermittelt werden. — Da die Steiermärkische Landesregierung durch einen Erlaß Entlehnungen in das Ausland grundsätzlich verboten hat, wurde beschlossen, die Landesregierung um die Aufhebung dieses Er­lasses zu ersuchen, da der internationale wissenschaftliche Entlehnverkehr, von dem nur die ganz wertvollen Stücke ausgeschlossen sein sollen, mög­lichste Förderung verdient. 11. Der Entwurf einer Benützungs- und Entlehnungs­ordnung für Privatarchive (Referent: Landesarchivdirektor Prof. Homma) in der Art, wie er z. B. im Burgenland für das fürstl. Batthyá- nische Herrschaftsarchiv auf Burg Güssing in gemeinsamer Arbeit des Landesarchivs und des Archivbesitzers ausgearbeitet wurde, fand allge­meine Zustimmung. Es wurde festgestellt, daß diese Benützungsvorschrif­ten ohne weiteres auch in den anderen Bundesländern angenommen werden könnten. Ferner wurden verschiedene Möglichkeiten zur Ordnung der Pri­vatarchive erörtert (z. B. Wanderarchivar). 12. Bei den Fragen der Organisation (Referent: Staats­archivar I. Kl. Univ.-Doz. Dr. Mikoletzky, Leiter des Finanz- und Hofkammerarchivs) wurden die Schwierigkeiten jeder Skartierung und die

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