Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
SANTIFALLER, Leo: Beiträge zur Neueren Geschichte aus dem Österreichischen Staatsarchiv
Beiträge zur Neueren Geschichte aus dem österreichischen Staatsarchiv. Von Leo Santifaller (Wien). I. Die Frage eines Besuches des Kaisers Franz Josef in Rom im Jahre 1903. Einleitung. Seit dem 20. September 1870, seit dem Tage der Eroberung Roms durch den König von Italien, und seitdem Rom die Hauptstadt des Königreiches Italien und sodann auch die Residenz des Königs von Italien wurde, bis gegen Ende der Regierung Papst Benedikt XV. (1914—22), war es bekanntlich für einen katholischen Souverän bzw. für das Oberhaupt eines katholischen Staates unmöglich, die Stadt Rom zu besuchen: für einen katholischen Herrscher war es ja einerseits selbstverständlich, daß sein Rombesuch in erster Linie dem Papst gelten mußte; andererseits aber war es nicht zu umgehen, daß er während eines Romaufenthaltes Gast des italienischen Königs war oder zumindesteins diesem einen Besuch abstattete; in beiden Fällen aber konnte er nach den damals geltenden Bestimmungen nicht vom Papste empfangen werden, denn die Kurie sah einen Besuch beim König von Italien als Anerkennung der Annexion der Stadt Rom bzw. des Kirchenstaates an1). * S. >) Vgl. im allgemeinen T’s e r c 1 a e s, Le pape Léon XIII. 2, 1894, S. 213 f., 238; 3, 1906, S. 87 ff.; Richard v. K r a 1 i k, Allgemeine Geschichte der Neuesten Zeit 4, 1920, S. 327; August Hagen, Die Rechtsstellung des Hl. Stuhles nach den Lateranverträgen (Tübinger Abhandlungen zum öffentlichen Recht, Heft 24) 1930, S. 80; Josef Schmidlin, Papstgeschichte der Neuesten Zeit 2, 1934, S. 422, 466 f, 474 ff. — Im Jahre 1883 wurde die Königin von Portugal vom Papst nicht empfangen; im Jahre 1895 sagte König Karl von Portugal, der rex fidelissimus, ein Neffe des Königs Humbert, seinen Besuch beim König von Italien in Rom, auf den Wunsch des Papstes ab (Wien Österr. Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv: Politisches Archiv, Liasse Päpstlicher Stuhl [Besuchsfrage katholischer Fürsten und Prinzen in Rom]; T’s erclaes 3, S. 88 f.; Schmidlin 2, S. 422).