Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert

Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landesgerichte 21 So ist es wohl auch erklärlich, daß von 1389 bis 1393 gleich vier Schrei­ber hintereinander die Urkunden ausfertigen. Daß gelegentlich von den Parteien selbst die Urkunden geschrieben wurden, ist nicht ausgeschlossen. Ab 1393 56) erscheint dann wieder ein ständiger Gerichtsschreiber, dessen Tätigkeit sich bis 1398 57) erstreckt. Allerdings ist hier festzustellen, daß die Ergebnisse des Schriftvergleiches nicht mit absoluter Sicherheit auf einen einzigen Schreiber schließen lassen. Jedenfalls besteht aber eine so große Ähnlichkeit der Schrift, daß nicht gut einzelne Hände unterschieden werden können. Jedenfalls fasse ich die Urkunden unter der Gruppe des Schreibers S zusammen, weil ihre nahe Schriftverwandtschaft die Mög­lichkeit eines einzigen Schreibers nicht ausschließt. Der an S zeitlich anschließende Schreiber ist T, der von 1398 5S) bis 1400 in der Schreibstube des Landgerichtes zu verfolgen ist. Von seiner Hand sind uns 7 Urkunden erhalten. T ist der letzte im 14. Jahrhundert nachweisbare Urkundenschreiber, der dann vom Schreiber V abgelöst wird. Allgemein läßt sich sagen: Im Landgerichte Kitzbühel lassen sich in der ersten Hälfte des 14. Jh. keine ständigen Urkundenschreiber fest­stellen. Ein Wandel in dieser Hinsicht kommt erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts mit dem Schreiber H. Zum erstenmale erscheint er 1354 und ist dann zwei Jahre lang zu verfolgen. H war wahrscheinlich der erste ständige Gerichtsschreiber in Kitzbühel und hat möglicherweise auch in der Schreibstube des Landgerichtes Kufstein gewirkt. H leitet dann eine Reihe von Schreibern ein, die sich der Reihe nach ablösen. Die Unterbrechungen ihrer Tätigkeit sind verhältnismäßig gering, ebenso die Zahl der nicht von ihnen ausgestellten Urkunden. Diese Schrei­ber müssen in Kitzbühel in der Schreibstube des Land- bzw. Stadtgerichtes gesessen sein. Das ergibt sich daraus, daß sie auch jene Urkunden schreiben, in denen der Richter „der Herrschaft wegen“ siegelt und daß diese Schrei­ber Urkunden für die Insassen des ganzen Landgerichtes ausstellen. Ähnlich wie in Kitzbühel liegen die Dinge in Rattenberg. Allerdings setzt hier das Urkundenmaterial der am Landgerichte ausgestellten Ur­kunden erst mit dem Jahre 1361 ein, in einer Zeit in der sich in Kitzbühel bereits der zweite Gerichtsschreiber J feststellen läßt. Auch in Rattenberg erscheint um diese Zeit ein Gerichtsschreiber, von dem nicht weniger als 15 Urkunden erhalten sind. Urkundlich läßt er sich zum erstenmal 1361 II 2, (Dekanalarchiv Reith nicht in den A.B.) nach- weisen, zum letztenmale erscheint er 1387, März 17.59). Also innerhalb eines Zeitraumes von 26 Jahren. 5«) A.B. IV. Nr. 1230. A.B. IV. Nr. 1236. 58) A.B. IV. Nr. 1235. 5») A.B. III. Nr. 842.

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