Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881
220 Ferdinand Hauptmann waren (statt 2 nur 1,5 fl. pro Stück), für Zwetschkenbranntwein, und auch nur über die serbisch-bosnische Grenze (statt 24—-40 nur 3,2 fl. pro 100 kg) und für Wein aus den vier Weingegenden Serbiens (statt 20 nur 3,2 fl. pro 100 kg). Das übrige deckte sich mit den Sätzen des österreichisch-ungarischen Zolltarifes von 1878 165). Aber auch das mußte als Konzession betrachtet werden, da man in Österreich-Ungarn im Jahre 1881, als der Vertrag mit Serbien zustandekam, mit der Revision des Zolltarifes schon beschäftigt war, welcher dann eine namhafte Erhöhung verschiedener durch den Grenzverkehr mit Serbien gebundener Zollsätze zeitigte166). Obwohl die österreichische Regierung im Motivenbericht den Anschein erwecken wollte, als ob diese Konzessionen an Serbien durch Gegenkonzessionen hauptsächlich auf gewogen würden 167), so besteht doch kein Zweifel, auf wessen Seite der größere Vorteil lag. Auch hier war der Vertrag mehr auf die serbischen als auf die österreichischen Interessen zugeschnitten. An diese Begünstigungen Serbiens reiht sich noch diejenige, welche von der Konferenz als womöglich einzige in Vorschlag gebracht worden war, nämlich die Regelung der Besteuerungsfrage. Den größten Schaden litt Österreich bei seiner Ausfuhr nach Serbien durch die inneren Abgaben (Trosarina-Octroi, Regalen), denen seine Produkte willkürlich unterworfen wurden, da die serbische Regierung bei dem unausgebildeten Steuersystem und immer wachsenden Geldbedürfnissen nur auf diese Weise neue Einnahmen erzielen konnte. Was half deshalb der beste und günstigste serbische Einfuhrtarif, wenn die Ware im Inneren verschiedenen neuen Abgaben nachträglich unterworfen werden konnte? Österreich erstrebte deshalb eine Ordnung des serbischen Abgabewesens zu erreichen. Artikel X entsprach diesem Wunsche168). Das Octroiwesen war hier, wie es die Konferenz gewünscht hatte, als schädlich für die österreichischen Interessen beinahe abgeschafft. Von diesem Grundsatz wurde aber insoferne abgewichen, als man der serbischen Regierung nicht über Nacht ihre daraus entspringenden Einnahmen entziehen wollte 169) und demgemäß für einen Teil dieser Artikel eine Übergangs- oder auch eine ständige Abgabe zuließ 17°). Auf diese Weise wurde am inneren Abgabewesen Serbiens vorderhand nicht viel geändert ; Österreich ließ durch eine gewisse Zeit alles beim Alten und sicherte sich lediglich vor künftigen nachteiligen Verfügungen. Beließ es einerseits die bisherige Abgabe — wie etwa auf Kaffee — aus Rücksicht auf die Einnahmen der serbischen Regierung, obwohl es auf die Befreiung dieses Artikels von jeder inneren Abgabe mangels einer inländischen Produktion hätte bestehen können (der gleiche Fall bei Zucker), so legte es andererseits der serbischen Regierung geradezu in den Mund, eine einheimische Industrie zu errichten, indem es ausdrücklich (bei Zucker) diese Möglichkeit erwähnte und der Regierung bis zur Gründung einer Zuckerfabrik die bisherigen Abgaben weiter bewilligte, und nach der Gründung beide Produkte, die in- und ausländischen, der gleichen Abgabe unterworfen sehen wollte.