Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881
Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878—1881 221 Die österreichische Regierung betonte offen, daß diese zuvorkommende Behandlung des serbischen Abgabewesens, das Bestehenlassen der bisherigen Abgaben, ihr nicht nur durch die Rücksicht auf Serbiens finanzielle Sorgen tunlich erschienen war, sondern in Anbetracht auch der jungen serbischen Industrie, da durch die plötzliche Aufhebung der bisherigen Besteuerung „die unter dem Schirme dieser Zuschläge in einigen Branchen entwickelte serbische industrielle Thätigkeit in ihrer Existenz bedroht würde ..m). Österreich verhilft also dem serbischen Staate durch Zugestehung hoher (15%iger) Wertzölle zu neuen Einnahmen, gibt sein 3%iges Einfuhrrecht zugunsten eines 8%igen preis, weist dem Lande den Weg zu einem geordneten Steuerwesen (Monopol auf Salz und Tabak), schützt seine junge Industrie, hilft sozusagen bei der Gründung neuer Unternehmungen, womit es eigentlich zur wirtschaftlichen Emanzipation des Landes beiträgt, und vermeidet schließlich auch sorgsam jede Erinnerung an die früheren türkischen Verträge, indem es selbst bei der Regelung des Grenzverkehres für diesen Austauschhandel nicht die 3%igen Zölle festsetzt, wie es seine Experten vorschlugen, sondern die Hälfte des jeweils gültigen serbischen Einfuhrzolles 172). Wer den Vertrag vom wirtschaftlichen Standpunkt, aus der österreichisch-ungarischen Perspektive kritisiert, wird nur Mängel und Fehler auffinden und kann nur von der Preisgabe aller bisherigen Vorteile sprechen. „Wenn wir das alles überblicken, so müssen wir ganz vorurteilsfrei uns eingestehen, daß in diesem Vertrage alle ziffernmäßig zu eruirenden Vorteile auf Seite Serbiens und alle Nachteile auf unserer Seite sind“ 173); das ist „unangenehm, aber leider wahr und durchaus nicht überraschend, wenn ein Tarif auf höheren Befehl über Nacht fertiggestellt und den serbischen Wünschen angepaßt werden muß“ 174). Eines hat Österreich allerdings durch den Vertrag gewahrt — die freie Verfügung über seinen Zolltarif. Dies gelang dadurch, daß man Begünstigungen an Serbien nur im Grenzverkehre zugestand. Lediglich in diesem band Österreich gewisse Zollpositionen gegenüber Serbien, und auch hier nicht für alle Artikel. Der Zollsatz für Getreide blieb ungebunden, da Österreich vom Standpunkt ausging, daß die Getreideeinfuhr zur Zeit des Vertragsabschlusses ohnehin zollfrei war. Somit blieb nach Vertragsabschluß der österreichisch-ungarische Zolltarif ungebunden, die Erhöhung seiner Positionen konnte 1882 ungestört durchgeführt werden. Die Politik hatte also hier mitgespielt, und in diesem Sinne, in Würdigung der politischen Ziele, behandelte das österreichische Parlament diesen Vertrag, der als Ausdruck einer „platonischen Enthaltsamkeit“ aufgefaßt wurde. „Wir haben j.a den Serben gewissermaßen selbst den Weg vorgezeichnet und entworfen, wie sie eine höhere Steuer von uns entnehmen, wie sie ihren Staat befestigen, wie sie ihm einen modernen Zuschnitt geben und wie sie sich auf eigene Füße stellen können. Es liegt hierin also