Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881

218 Ferdinand Hauptmann vernehmen herzustellen, so konnte sie wohl nicht schwanken, sich in letzterem Sinne zu entscheiden“ 151). Man fand sich dabei ;auch mit der Notwendigkeit ab, Serbien höhere Zölle zuzugestehen, die Konsulargerichtsbarkeit und die Kapitulationen aufzuheben, und rechnete dafür mit Kompensationen vor allem im Eisen­bahnbau und -betrieb, sowie in den Grenzverkehrserleichterungen152). So bescheiden und mäßig stellte also die österreichische Regierung ihre Erwartungen vom serbischen Vertrage dar, allerdings erst nach dem Ver­tragsabschlüsse; es ist aber zu bezweifeln, ob sie auch vor den Verhand­lungen den gleichen Standpunkt eingenommen hatte, denn die österrei­chisch-ungarische Zoll- und Handelskonferenz hatte in ihren Vorarbeiten zu den Vertragsverhandlungen im Jahre 1879 bedeutend größere Kompen­sationen für Österreich-Ungarn vorgesehen. Die Konferenz schlug damals vor, den ganzen serbischen Einfuhrtarif festzusetzen153). „Die Ausarbeitung des serbischen Einfuhrtarifs ist die Hauptsache des ganzen zukünftigen Vertragsverhältnisses und von den hier von seiten Serbiens zu erreichenden Konzessionen wird selbst der Inhalt der Bestimmungen der beabsichtigten Handeisconvention abhängen, denn diese Convention wird ja in mehreren Punkten, so namentlich hinsichtlich der Besteuerungsfrage, eventuell sehr wertvolle Conzessionen für Serbien enthalten, deren Zugeständnis aber vor Klarstellung unseres Zollverhält­nisses mit Serbien keineswegs zweckmäßig ist“ 154). Der Vertrag entsprach, was die Erfassung des serbischen Zolltarifs betraf, im allgemeinen diesen Forderungen: für einen großen Teil der Waren wurden spezifische Zölle bestimmt, für den übrigen Wertzölle von 6—15% mit dem Zusatz, daß auch diese längstens sechs Monate nach der Ratifikation in spezifische umgerechnet werden sollten. Die Konzessionen aber, die Österreich bei diesem Tarif zu erlangen suchte, mußten natur­gemäß in einer Ermäßigung der serbischen Einfuhrzölle erwartet werden. Nun war es klar, daß der Vertrag den alten Stand de jure, d. h. vom Jahre 1862 mit 3%igen Zöllen auflassen werde, da schon in jener Zeit die Neu­ordnung der Handelsverhältnisse zwischen Österreich und der Türkei nur für Serbien und Rumänien den alten, niedrigen Zoll weiterhin aufrecht hielt, während es der Türkei schon 8%ige Einfuhrzölle einbrachte 15S). Auch der österreichisch-rumänische Vertrag von 1875 gestand dem Fürstentum schon höhere Einfuhrzölle zu, und schließlich war man 1873—75 in Öster­reich nahe daran gewesen, mit Serbien einen Vertrag auf 7,5—8%iger Basis abzuschließen 156). So war im allgemeinen auch bei den Verhandlungen 1880/81 wohl mit 8%igen Wertzöllen zu rechnen; ob auf dieser Basis Österreich dann spezielle Begünstigungen erringen konnte, hing von ihm ab. Im Vertrage wurden nun 6,8 und 15%ige Wertzölle für die Einfuhr nach Serbien zugestanden, und die österreichische Regierung zeigte, daß nach der Warenstatistik von 1879/80 den 15%igen Zöllen nur ca. 1% der österreichischen Waren unterworfen sei, den 8%igen 37%, den 6%igen

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