Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs

Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs 25 seine Söhne des Schreibens unkundig waren. Und seither hat man diese Form der Unterschrift beibehalten, auch dann, wenn der König schreiben konnte x). Für die Gestalt des Monogramms Ludwigs d. Fr. wurde der Anfangsbuchstabe seines Namens H maßgebend, der übrigens auch schon in den merowingischen Monogrammen begegnet. An das in eckiger, kräftiger Kapitale ausgeführte H sind die übrigen Buch­staben teilweise mit Verwendung der beiden Hauptschäfte des H angefügt, teilweise lose in die freibleibenden Räume eingesetzt worden. An dem linken Schaft des H wurde unten ein Balken angelegt, um so ein L darzustellen, und an die obere Hälfte desselben Schaftes wurde eine Bogenlinie gezeichnet, wodurch ein D entstand. Der rechte Schaft des H dagegen erhielt oben und unten einen Balken, sodaß hier ein geradliniges eckiges C gebildet wurde; rechts von demselben wurde S in kleinerem Maßstabe gesetzt. Von den Vokalen des Namens wurde O oberhalb des Querbalkens von H und I unter­halb desselben auf der Basislinie des Monogramms gezeichnet. End­lich wurde je eine schräge Linie in die von L und C gebildeten Winkel gesetzt und dadurch ein doppeltes V dargestellt. Gleich wie Pippin und Karlmann, so haben auch ihre Nachfolger die Ausführung bestimmter Linien im Monogramm sich selbst Vor­behalten. Diese eigenhändig gezeichneten Linien bedeuten also die Vollziehung durch den Herrscher. Diese Tatsache ergibt sich vor allem aus der Fassung des letzten Satzes im Kontext der Diplome, der sogenannten Korroboration; unter den zur Beglaubigung des Diploms dienenden Mitteln wird dort in den meisten Fällen eine eigenhändige Bekräftigung durch den Herrscher, manu propria, erwähnt; diese Ankündigung der persönlichen Teilnahme des Herrschers an der Vollziehung der Urkunde fehlt aber in jenen Diplomen, welche des Monogramms entbehren. Dazu tritt der Befund der Originale: die weitaus überwiegende Mehrheit von ihnen läßt erkennen, daß gewisse Teile des Monogrammes sich durch unsicheren oder ungeschickten Zug oder durch andere Färbung der Tinte von der übrigen Zeichnung unterscheiden. In unserer Urkunde wird die eigenhändige Vollziehung durch die Worte manu propria im Text 1 1) So kennen wir jetzt die eigenhändige Unterschrift des Kaisers Otto III. auf einer Urkunde Papst Gregors V. von 998 für Ausona-Vich (Kehr, P.: Die ältesten Papsturkunden Spaniens [Abhandl. der Preuß. Akad. d. Wissensch. 1926, phil.-hist. Kl. Nr. 2], S. 50 ff. mit Faksimile) und trotzdem unterfertigte Otto III. seine Urkunden durch den Vollziehungsstrich im Monogramm.

Next

/
Oldalképek
Tartalom